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06
APR
2014

Drastische Kürzungen bei der Stundenzuweisung für das Schuljahr 2014/15!

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Vor einigen Tagen erreichte uns aus dem Schulamt die Planstellenzuweisung für das neue Schuljahr. Danach werden wir 4 Planstellen (108 Stunden!!) verlieren. Nicht nur einige verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch unsere Lehrkräfte mit befristen Verträgen (zurzeit 4 Lehrkräfte) werden, wenn sich keine nachträgliche Veränderung der Stundenzuweisung erzielen lässt, ihre Stellen zum Ende des Schuljahres bei uns verlieren. Wir sind geschockt, wütend, enttäuscht und auch frustriert.

Die Personaleinsparung – schon jetzt investiert Schleswig-Holstein bundesweit am wenigsten in die Bildung – ist nicht nur auf einen Rückgang der Schülerzahlen (demographischer Wandel) zurückzuführen, sondern ganz deutlich auf eine erneute Reduzierung der Lehrerwochenstunden pro Schüler. Mit den uns zur Verfügung gestellten Stunden können wir die Kontingentstundentafel der Schülerinnen und Schüler nicht annähernd mehr erfüllen. In allen Jahrgängen wird es zu Kürzungen kommen. Zum Teil werden drei bis vier Stunden von der Kontingentstundentafel gestrichen werden müssen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im  5. und 6. Jahrgang werden die Kinder statt 30 Wochenstunden nur noch 26 Wochenstunden Unterricht haben.

Erstmals werden auch die großen Fächer – und späteren Prüfungsfächer – Mathematik, Englisch und Deutsch betroffen sein.

Die Folgen sind in unseren Augen nicht mehr tolerierbar: Im Laufe der Schulzeit kann es passieren – wenn es weitere Kürzungen in den nächsten Jahren geben wird bzw. der Ist-Stand erhalten bleibt -, dass bei Ihren Kindern mehr als ein halbes Jahr Unterrichtszeit gestrichen wird – bei gleichen Lehrplänen und Prüfungsanforderungen.

Für uns Lehrkräfte ist es jetzt schon klar, dass wir nicht nur Fächer- und Förder-/Forderangebote kürzen bzw. streichen müssen, sondern dass wir dann auch den Unterrichtsstoff nicht mehr vermitteln können bzw. die unterschiedlichen Themen in viel kürzer Zeit von Ihren Kindern bearbeitet werden müssen. Wir werden uns natürlich weiterhin bemühen, Ihre Kinder bestmöglich zu unterrichten, sehen aber mit großer Sorge in die Zukunft. Schülerinnen und Schüler, die Zeit zum Lernen benötigen, werden evtl. in Zukunft Probleme bei den Abschlussprüfungen haben. Das Nichtbestehen von Prüfungen kann  zunehmen. Noch mehr Schülerinnen und Schüler als bisher werden höchstwahrscheinlich ohne Abschluss die Schule verlassen müssen!

Sie können sicherlich nachvollziehen, dass wir über diese Entwicklung zutiefst schockiert sind. Wir Lehrkräfte können an dieser Situation allerdings nicht viel verändern. Von uns wird erwartet, dass wir uns loyal gegenüber unserem Dienstherrn verhalten. Auch ist uns ja bekanntlich verboten zu streiken – auch wenn es ganz klar um das Wohl, die Bildung und die Zukunft Ihrer Kinder geht.

Während Schleswig-Holstein auch in den nächsten Jahren pro Jahr mehr als 300 Lehrerstellen streichen wird, gehen andere Bundesländer einen ganz anderen Weg: In Niedersachsen werden zum neuen Schuljahr 1900 neue Lehrerstellen geschaffen, um eine Unterrichtsversorgung hoch zu halten und um die Inklusion umsetzen zu können.

Die Landeselternbeiräte aller Schularten haben bereits einen gemeinsamen Brief verfasst und diesen als „Offenen Brief“ zur Mangelwirtschaft im Bildungssystem an unseren Ministerpräsidenten, an unsere Bildungsministerin und die Finanzministerin geschrieben. Sie finden Ihn als PDF-Datei auf unserer Homepage.

Darüber hinaus finden Sie unter https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e2s1 eine online-Petition (Nr. 6 s.u.), die, wenn Sie von genügend Betroffenen mitgezeichnet wird, sicherlich zusätzlichen Handlungsbedarf deutlich machen wird.

 

Öffentliche Petition zum Thema „Schulversorgung“

Zur Petition (Nr. 6) (Link)

Text der Petition:

100% Unterrichtsversorgung durch voll ausgebildete Lehrkräfte an allen Schularten in Schleswig-Holstein zur Sicherung von Unterricht!

Schleswig-Holstein ist das bundesweite Schlusslicht bei den Bildungsausgaben. Schon jetzt können die von der Kultusministerkonferenz vorgeschriebenen Stundenkontingente nicht mehr erfüllt werden. Durch die noch einmal verschlechterte Zuweisung im aktuellen Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) verschärft sich die Situation für alle an Schule Beteiligten weiter: Nach jetzigem Stand sollen im kommenden Schuljahr landesweit 365 Stellen gestrichen werden. Die Gymnasien sind davon überproportional betroffen. Damit verstößt das aktuelle PZV gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und bewirkt, dass die Schularten und ihre Interessenvertretungen gegeneinander ausgespielt werden.

Praktikanten, Schulsozialarbeiter oder andere fachlich nicht ausgebildete Personen dürfen nicht für regulären oder Vertretungsunterricht missbraucht werden. Es gibt genug sehr gut ausgebildete Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen, die in den Schulen dringend gebraucht werden und die auf eine Einstellungschance warten.

Wir fordern von der Landesregierung, dass allen Schulen in Schleswig-Holstein eine ausreichende Zahl an Lehrkräften zur Verfügung gestellt wird, um die Unterrichtskürzungen und den viel zu hohen Unterrichtsausfall für alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu verringern. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft muss deshalb eine mindestens 105 prozentige Personalzuweisung vornehmen, damit Fehlstunden in der Regel von der ersten Stunde an durch Fachlehrkräfte der Schule vertreten werden können. Schülerinnen und Schüler verdienen einen Anspruch, auch in Vertretungsstunden Fachunterricht durch Fachlehrkräfte zu erhalten.

Zur Petition (Nr. 6) (Link)

Hintergrundinfos zum Thema „Öffentliche Petition“

Was ist eine Öffentliche Petition?

Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als Öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet werden. Wird eine Petition nicht veröffentlicht, so erfolgt auf jeden Fall eine Bearbeitung entsprechend dem Verfahren für nicht-öffentliche Petitionen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung der Petition.

Was bedeutet Mitzeichnung?

Mitzeichnung ist die Unterstützung einer öffentlichen Petition durch Dritte in Form eines Eintrags in die Mitzeichnungsliste. Die Mitzeichnungsliste ist im Internet bei der jeweiligen öffentlichen Petition unter der Rubrik „Mitzeichnungen“ einsehbar.

Was ist die Mitzeichnungsfrist?

Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition mitgezeichnet werden kann. Sie beträgt für die öffentlichen Petitionen im Internet einheitlich sechs Wochen.

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