Mit dem Erwerb der Abschlüsse sind auch Versetzungsberechtigungen verbunden:
Der Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses berechtigt zum Aufstieg in die Jahrgangsstufe 10, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Man darf also als schlechteste Note höchstens eine ausreichende Leistung haben. Seit dem Schuljahr 2019/20 gibt es folgende Veränderung: Wenn man diese ausreichende Note in Mathematik, Englisch oder Deutsch hat, dann muss man diese Note innerhalb dieser Fächergruppe ausgleichen und zwar durch eine gute Leistung in einem der beiden anderen Fächer. Ein Notendurchschnitt von 3,0 muss gewährleistet sein.
Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich mitarbeiten kann.
Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses berechtigt zum Übergang in die Oberstufe, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Man darf also als schlechteste Note höchstens eine ausreichende Leistung haben. Seit dem Schuljahr 2019/20 gibt es folgende Veränderung: Wenn man diese ausreichende Note in Mathematik, Englisch oder Deutsch hat, dann muss man diese Note innerhalb der Fächergruppe ausgleichen und zwar durch eine gute Leistung in einem der beiden anderen Fächer. Ein Notendurchschnitt von 3,0 muss gewährleistet sein.
Sofern an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz den Übergang in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums befürworten, wenn in Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen und die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote in allen Fächern von mindestens 3,0 erreicht hat.
Nach dem erfolgreichen Mittleren Schulabschluss ist bei entsprechender Leistung der Übergang in die Oberstufe entweder des Bernstorff-Gymnasiums Satrup oder an eine der vielen anderen Bildungseinrichtungen in Schleswig oder Flensburg, deren Besuch zum Abitur führt, möglich.
Statt einer eigenen Oberstufe haben wir eine Kooperation mit dem Bernstorff-Gymnasium Satrup.
Infos zur Kooperation mit dem Bernstorff-Gymnasium finden Sie hier (Link)
Mit den Flensburger Beruflichen Gymnasien (Hannah-Arendt Schule, Eckener Schule und Wirtschaftsschule (HLA) sind Kooperationsvereinbarungen in Planung. Durch diese Vereinbarungen werden a) Übergänge erleichtert, b) bei entsprechenden Schülerleistungen Schulplätze rechtlich zugesichert.