Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von der Prüferin oder dem Prüfer und einer weiteren Lehrkraft korrigiert und benotet. Dazu werden den Schulen zusammen mit den Aufgaben Korrekturanweisungen und Bewertungsschlüssel übermittelt. Auf diese Weise wird eine möglichst eindeutige und objektive Bewertung der zentralen Abschlussarbeiten gewährleistet.