In den Fächern, in denen weder eine schriftliche noch eine mündliche Abschlussprüfung stattfindet, entspricht die Endnote der jeweiligen Vornote.
Findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote (z.B. 3) und der Note für die Abschlussarbeit (z.B. 4) im Verhältnis 2:1 (in diesem Beispiel: 3+3+4, Endnote 3).
Findet eine mündliche Abschlussprüfung statt, errechnet sich die Endnote aus der Vornote und der Note für die mündliche Prüfung ebenfalls im Verhältnis 2:1.
Liegt in den Fächern Deutsch oder Mathematik das Ergebnis der Prüfungsnote aus einem schriftlichen (z.B. 3) und einem mündlichen Prüfungsteil (z.B. 2) genau zwischen 2 Noten (in diesem Beispiel 2,5), wird zugunsten der Schülerin oder des Schülers gerundet (in diesem Beispiel: 2). Die Vornote wird mit dieser Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrrechnet.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich die mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik in sinnvoller Weise auf eine Veränderung der Endnote auswirkt.