Bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Absschlusses werden die am Ende der letzten Jahrgangsstufe erteilten Noten aller Fächer und Wahlpflichtkurse sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt. Zudem werden die zuletzt erteilten Noten in den Fächern und Wahlpflichtkursen berücksichtigt, die in der vorletzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden.
Der Abschluss ist erreicht, wenn nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ ist und keine Endnote „ungenügend“ erteilt wurde.