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Seit der Entstehung der Gemeinschaftsschule haben wir in jedem Jahrgang mindestens eine Integrationsklasse. Diese Klassen zeichnen sich dadurch aus, dass auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entweder im Bereich Lernen, emotional-soziales Verhalten, ggf. auch Sprache, körperliche und geistige Entwicklung dazu gehören. Ziel ist das gemeinsame Lernen im gemeinsamem Unterricht. Unterstützt werden die Fachlehrer dabei von Förderschullehrkräften des zuständigen Förderzentrums in Sörup, der Astrid-Lindgren-Schule. Damit alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten angemessen gefördert und gefordert werden können, haben diese Klassen mit  – in der Regel – nicht mehr als 22 Schülerinnen und Schülern eine geringere Klassenstärke.

Über die Zuweisung von Förderschülern entscheidet das Schulamt in einem Koordinierungsgespräch .

Link zur Homepage der Astrid-Lindgren-Schule in Sörup:
http://www.als-soerup.de

Unsere Kinder sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten ein Zeugnis, auf dem der Förderschwerpunkt ausgewiesen ist und das die Fortschritte der Schülerin oder des Schülers deutlich macht. Außerdem erfolgt eine differenzierte Beschreibung des Lern- und Leistungsverhaltens sowie des Entwicklungsstandes mit Zielbeschreibung und -vereinbarung im sonderpädagogischen Förderplan. Dieser wird zum Halbjahr in Absprache mit den Regelschullehrkräften, den Eltern und dem Schüler / der Schülerin besprochen und Ziele und Absprachen werden schriftlich verbindlich festgehalten.

Kinder mit einem Förderschwerpunkt können bei entsprechender Leistung an unserer Schule genau wie alle anderen Schüler auch diese Abschlüsse erreichen:

  • den Förderschulabschluss nach der 9. Klasse
  • den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nach der 9. Klasse
  • den Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse

Nach dem erfolgreichen Mittleren Schulabschluss ist bei entsprechender Leistung der Übergang in eine gymnasiale Oberstufe möglich.