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Die Nutzung von dig. Geräten ist eindeutig geregelt:

Hausordnung des Schulzentrums – Bernstorff-Gymnasium und Struensee Gemeinschaftsschule

(Hausordnung des Schulzentrums  hier…–  Schulkonferenzbeschluss vom 17. Juli 2024)

Elektronische Geräte 

iPads dürfen ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Ansonsten ist in der Schule die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten untersagt. Eine Ausnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des BGS, die diese Geräte außerhalb der Unterrichtszeit in den Räumen der Oberstufe nutzen dürfen.

Hinweis: Elektronische Geräte sind bei Verlust in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg nicht über die Schule versichert.

 

Schul- und Pausenordnung der Struensee Gemeinschaftsschule

(Schul- und Pausenordnung hier… – Schulkonferenzbeschluss vom 22. April 2024)

Elektronische Geräte

Das Handy/die Smartwatch darf mit in die Schule gebracht werden, die Nutzung ist aber untersagt. Während der gesamten Unterrichtszeit muss das Gerät ausgeschaltet sein.  Über Ausnahmen während der Unterrichtszeit entscheidet die Lehrkraft. In diesem Fall dürfen die Persönlichkeitsrechte Dritter durch Filmen und Fotografieren nicht verletzt werden. Bei Missachtung dieser Regeln folgen schulische Maßnahmen oder es drohen strafrechtliche Folgen.  Benutzt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt das Handy/die Smartwatch, kann das Gerät von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben werden. Den Zeitpunkt der Rückgabe am gleichen Tag bzw. pädagogische Maßnahmen werden von der Lehrkraft festgelegt.  

Diese Regelung gilt auch für andere elektronische Geräte.

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung wird von Seiten der Schule keine Haftung übernommen.

Die Nutzung von elektronischen Geräten nach Unterrichtsschluss in der Busschleife wird geduldet.