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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Das Medienkonzept der Struensee Gemeinschaftsschule sieht die Nutzung von iPads im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor.

Was ist bisher zum Thema Digitalisierung passiert?

In den zurückliegenden Monaten haben wir alle Klassenräume mit neuen, hochleistungsfähigen Beamern ausgestattet. Außerdem haben alle Lehrkräfte bereits ein iPad als Steuerungsgerät erhalten und nutzen dies schon für die tägliche Arbeit in der Schule. Zum Kennenlernen des iPads und zur Nutzung von verschiedenen Apps,  haben wir mehrere interne Fortbildungen und Schulentwicklungstage für die Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. In den nächsten Monaten soll nun auch die digitale Technik in den Fachräumen auf den neuesten Stand gebracht werden.  Als digitale Schulplattform nutzen wir seit Beginn der Corona-Pandemie IServ (Messenger, Mail, Videokonferenzen, Aufgabentool). Seit dem Schuljahr 2021/22 (2. Halbjahr) nutzen auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6-10 ein iPad in der Schule. Der neue 5. Jahrgang (Schuljahr 2022/23) wird ab dem 2. Halbjahr die Möglichkeit haben, ein iPad im Unterricht zu nutzen. Auf dem Elternabend im September werden die Eltern/Sorgeberechtigten umfassend informiert.   

Auf dieser Seite (weiter unten) können Sie sich umfangreich zum Thema informieren. Dazu habe ich die wichtigsten Fragen/Antworten zusammengestellt.  Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben, schreiben Sie mir bitte eine Mail: Maik Schulte 

Liebe Grüße

Maik Schulte, Schulleiter

 

Die Eltern haben drei Möglichkeiten, um an ein Gerät zu kommen:

Möglichkeit 1:

Ein iPad der neueren Generation ( ab Generation 6 – Pencil ist nutzbar) ist bereits im Haushalt vorhanden bzw. das Gerät wird nicht über den Online-Shop von JessenLenz (s. Möglichkeit 2) gekauft.  Damit dieses Gerät schulisch genutzt werden kann, muss es zunächst an die Firma Jessen/Lenz eingeschickt werden.  Alle wichtigen Infos rund um das Einschicken des Geräts finden Sie  hier…

Das iPad kann weiterhin auch privat genutzt werden – mit der eigenen Apple-ID.

 

Möglichkeit 2:

Ein neues iPad wird über den Online-Shop der Schule (Jessen/Lenz) gekauft. Man bekommt einen Education-Rabatt und kann das Gerät über eine Ratenzahlung finanzieren. Es kann dann auch privat genutzt werden – mit der eigenen Apple-ID.

Tel.: 0451/8736077 (Mo.-Fr. 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr)
oder per E-Mail: education@jessenlenz.com 


Wichtiger Hinweis:
Der Shop ist passwortgeschützt! Das Passwort erhalten Sie per Mail über die Schule

 

 

  • Wie geht es nach der Bestellung weiter?

    Wenn Sie ihre Bestellung abgesendet haben, bekommt Firma Jessen Lenz eine Informationen darüber. Als nächstes erstellt die Firma Jessen Lenz dann Ihren Auftrag und schickt Ihnen per Mail eine Auftragsbestätigung zu. Dieser Vorgang passiert nicht unverzüglich, daher möchten wir Sie bitten, etwas Geduld zu haben. Von der Firma Jessen Lenz wird jede Bestellung einzeln und je nach Auslastung bearbeitet. Daher kann sich eine Antwortmail manchmal auch etwas verzögern.

    Wenn Sie „Vorkasse“ als Zahlungsart gewählt haben, erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung alle relevanten Zahlungsinformationen. Bitte warten Sie, bis diese Informationen Ihnen vorliegen. Eine Überweisung ohne den dazugehörigen Verwendungszweck führt nur zu einer starken Verzögerung des Prozesses.

  • Ablauf der Finanzierung (Ratenfinanzierung)

    Wichtig: Um das gewünschte iPad inkl. Zubehör zu finanzieren, setzen Sie bitte im Bestellformular den Haken bei Zahlungsart auf „Finanzierung über Santander Consumer Bank“. Nach dem Abschicken der Bestellung erhalten Sie kurzfristig von Jessen Lenz eine individuelle E-Mail. Bitte klicken Sie den dort enthaltenen Link an und folgen Sie den Schritten zur Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Absenden der Kreditanfrage.
    Wichtig: Bitte geben Sie keine alternative Lieferadresse an. Im Rahmen der Finanzierung wird auch eine Identifizierung durch Postident oder Webident durchgeführt. Im Anschluss an die Finanzierung erhält die Firma Jessen Lenz nur die Information, ob die Finanzierung angenommen wurde oder nicht. Bei einer Absage ist die Finanzierung über eine andere Person oder der Wechsel auf den Sofortkauf möglich.

 

Möglichkeit 3:

Ein Leihgerät der Schule soll genutzt werden. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich (s. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?). Auf diese Geräte können dann aber keine privaten Apps aufgespielt werden und auch die Internetnutzung ist aufgrund eines Schulfilters stark eingeschränkt. Den Erstantrag für ein Leihgerät  für das Schuljahr  2023/24 finden Sie hier… für das Schuljahr 2024/25 finden Sie hier…

Den Folgeantrag für das Schuljahr 2024/25 finden Sie hier…

 

 

 

Fragen zur Technik

  • Warum werden Apple-Tablets (iPads) verwendet?

    Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten resultierte aus der Recherche vielfacher Erfahrungen, die an Schulen gemacht worden sind, die sich schon vor einigen Jahren für die Einführung von Tablet-Klassen entschlossen hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:

    • Einfaches gleichzeitiges „Zur-Verfügung-Stellen“ (Ausrollen) von vielen Schülergeräten (Geräteverwaltung über Jamf). Nach Verlassen der Schule kann Jamf mit einem Klick vom Gerät entfernt werden. Das Gerät muss nicht zurückgesetzt werden. Alle Apps, die von der Schule zur Verfügung gestellt wurden, werden dann automatisch vom Gerät gelöscht.
    • Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten (über Jamf).
    • Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer; Arbeitsbögen können über airdrop schnell an andere Geräte verschickt werden.
    • Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
    • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
    • Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates (Jamf)
    • Großes Angebot an schulischen Apps.

  • Welches iPad wird angeschafft?

    An dieser Stelle finden Sie in Kürze (nach der Präsentation des neuen Modells) alle wichtigen Informationen.

  • Ist ein Speicher von 64 GB ausreichend?

    Für die Installation von schulischen Apps und das Abspeichern der Ergebnisse (Dokumente, Bilder, Filme etc.) reicht die Größe von 64 GB aus.
    Erst wenn überdurchschnittlich viele Fotos bzw. Videos auf dem Gerät gespeichert bzw. bearbeitet werden, kann der Speicher an seine Grenze kommen. Das ist jedoch unproblematisch, wenn der Schüler / die Schülerin spätestens dann nicht mehr benötigte Dateien löscht und das Gerät aufräumt. Auch das Übertragen an den heimischen PC ist in der Regel möglich. Darüber hinaus werden die Schüler bei den Einführungen auch darüber unterrichtet, wie der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt werden kann.

  • Sollte auch eine Tastatur angeschafft werden?

    Die Anschaffung einer Tastatur ist optional und Ihnen überlassen. Fragen Sie Ihr Kind, wie es mit der Bildschirmtastatur (und dem damit eingeschränkten Sichtbereich) zurecht kommt.
    Jede neuere Bluetooth-Tastatur sollte mit dem iPad kompatibel sein – achten Sie dennoch beim Kauf darauf. Es gibt sehr günstige Modelle, die ihren Zweck ebenso erfüllen wie teuere Modelle – einen ersten Überblick finden Sie z.B. hier:
    Wintotal: iPad-Tastatur Vergleich 2021

 

Beschaffung und Kosten 

  • Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

    einmalige Kosten:
    iPad 64 GB (wenn kein eigenes Gerät genutzt werden soll/kann),  (Apple) Pencil und Schutzhülle
    Leider kann das Gerät nicht steuerlich abgesetzt werden.
    Kosten für eine freiwillige Versicherung (unterschiedliche Laufzeiten möglich). 

    laufende Kosten:
    Kosten für Apps: Die Kosten für die digitalen Schulbücher werden von der Schule bezahlt (Lehrmittelfreiheit). Für einzelne Apps, die über den Unterricht hinaus zur Forderung/Förderung eingesetzt werden, können Kosten entstehen. Diese Apps können z.B. Arbeitshefte/Workbooks ersetzen.

    evtl. Selbstbeteiligungskosten bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung

  • Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

    Durch die Wahl des Händlers wird eine  Raten-Finanzierung (Santander-Bank) von bis zu vier Jahren angeboten.

    Für Eltern/Sorgeberechtigte, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeldberechtigung oder Asylbewerberleistungsgesetz) sowie weitere „Härtefälle“ (z.B. mehrere Kinder an unserer Schule (Jg. 5-8), stehen jedoch im begrenztem Umfang kostenlose Leihgeräte zur Verfügung. Auf diese Geräte können allerdings keine privaten Apps aufgespielt werden, da keine private Apple-ID genutzt werden kann. Auch wird die Internetnutzung aufgrund des installierten Filters stark eingeschränkt sein. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens wird sich das Gerät im „Schlafmodus“ befinden und kann nicht genutzt werden.
    Leider kann der Schulverband aus finanziellen Gründen nicht wie angedacht, auf Antrag kostenlose Leihgeräte für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Diese Entscheidung ist leider erst kurzfristig gefallen und stand daher an den Informationselternabenden nicht fest. Der Schulverband bittet um Verständnis.

    Wenn Sie einen Antrag auf ein Leihgerät stellen möchten, nehmen Sie bitte vertrauensvoll mit uns Kontakt auf. Den Erstantrag für ein Leihgerät  für das Schuljahr  2023/24 finden Sie hier…  Den Folgeantrag für das Schuljahr 2023/24 finden Sie hier…

     

  • Warum wird die Anschaffung einer Hülle vorgegeben?

    Die Hülle ist an allen Ecken und der Rückseite gut gepolstert. Der Deckel schützt das Display auch in der Schultasche. Das ausgewählte Modell hat zudem einen Aufsteller. Wem die Hülle nicht gefällt, der kann sich natürlich auch bei einem anderen Anbieter eine Hülle kaufen. Die Hülle sollte aber wirklich eine Schutzfunktion haben.
    Der ApplePencil kann in der Hülle sicher aufbewahrt werden und muss nicht separat transortiert werden.

  • Warum wird der ApplePencil angeschafft?

    Die Nutzung eines Pencils bringt enorme Erleichterungen in der Bedienung und völlig neue Möglichkeiten für die Nutzung des iPads im Unterricht mit sich. Es ist nur so denkbar, dass z.B. Notizen in eBooks vorgenommen oder Arbeitsblätter elektronisch ausgefüllt werden. Wir halten es für sinnvoll, den originalen ApplePencil zu wählen, da dieser in der Nutzung und Technik Vorteile gegenüber anderen Stiften hat.

  • Reicht eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

    Ist eine private Person (z.B. ein Mitschülerin/ein Mitschüler) für die Beschädigung verantwortlich, so kann je nach privater Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch eine Regulierung über seine Versicherung geprüft werden. Hier müssen Fragen zur möglichen Selbstbeteiligung, Haftung, Höherstufung der Prämie etc. geklärt werden.
    In jedem Fall muss bei einer selbstständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch die Verwaltung mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und auch ein Austauschgerät muss mit der Verwaltung der Schule verbunden werden.

  • Kann ich eine Versicherung (Schutzbrief) für das iPad abschließen?

    Ja! Die Versicherung erfolgt über die Wertgarantie SE.

    Der DigitalProtect-Schutz sichert das iPad zusätzlich ab und erweitert je nach Zeitraum die Garantiezeit des Herstellers. Das Schutzpaket wird von der „Wertgarantie“ zur Verfügung gestellt. Ein Partner, welcher schon seit 40 Jahren elektronische Geräte absichert. Die Aufwandskosten sind einmalig zu entrichten und es kommen keine weiteren Kosten während der Laufzeit auf sie zu.

    abgesichert sind:

    – Fall- und Sturzschäden

    – Wasser- und Feuchtigkeitsschäden

    – unsachgemäße Handhabung

    – Blitzschlag

    – Implosion und Explosion

    – Elektronikschäden

    – Raub und Einbruchdiebstahl

    – Apple original Zubehör beim Kauf des iPad (Pencil, Mouse, Ladezubehör etc.)

    Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen

  • Wie wird die Reparatur abgewickelt?

    Der Schaden an einem Gerät wird über den Anbieter, bei dem das Gerät bestellt worden ist, abgewickelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst auch an die Schule und an JessenLenz, da vor der Reparatur ggf. ein Backup vom defekten Gerät angefertigt und auf ein Leihgerät übertragen wird. Die Schule benötigt auch die Information, weil das Austauschgerät dann neu in JAMF eingepflegt werden muss.

  • Erhalten die Schülerinnen und Schüler im Schadenfall ein Ersatzgerät?

    Ja. Die Datensicherung des defekten Tablets wird für die Zeit der Reparatur auf ein Leihgerät aufgespielt. Dieses kann bis zum Erhalt des reparierten genutzt werden. Zum Abschluss der Reparatur wird auf das Austauschgerät eine aktuelle Datensicherung zurückgespielt.

  • Kann ich ein eigenes iPad mitbringen - statt ein neues Gerät zu kaufen?

    Es kann auch ein bereits vorhandenes Gerät (ab Generation 6 – Möglichkeit der Pencil-Nutzung) genutzt werden.
    Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
    • Das iPad wird von der Schule verwaltet (über Jamf).
    • Dazu muss das Tablet zunächst vollständig zurückgesetzt und alle privaten Apps entfernt werden. Das iPad wird von der Firma JessenJenz in das Verwaltungsprogramm eingepflegt. Dazu muss es eingeschickt werden. Die Transport- und Bearbeitungskosten (ca. 60 Euro) übernimmt der Schulverband. Danach kann es außerhalb des Schul-WLANs aber wieder mit der privaten Apple ID genutzt werden (Aufspielen von privaten Apps).
    Alle weiteren Infos zu diesem Thema finden Sie hier… 
    • Das Gerät kann nicht im Rahmen der Sammelbestellung günstig versichert werden.
    • Im Reparaturfall gibt es durch die Schule keine Unterstützung.

  • Wird die Schultasche leichter, wenn es digitale Schulbücher gibt?

    Es wird von den Lehrern aktuell geprüft, ob und wie der Einsatz von eBooks im Unterricht sinnvoll möglich ist. Zudem scheinen auch die Schulbuchverlage die Angebote ihrer eBooks derzeit noch auszubauen und verschiedene Lizenzmodelle ‚auszuprobieren‘. Wir planen aber, dass die Schulbücher langfristig durch eBooks ersetzt bzw. ergänzt werden.

  • Was kosten die Apps?

    Auch in dieser Frage befinden wir uns derzeit in der Versuchsphase. Wir sind bemüht, kostenlose Apps zu verwenden und werden in den Fachschaften diskutieren, falls der Bedarf nach Nutzung einer kostenpflichtigen App besteht. Angestrebt ist das Ziel, dass für die Eltern so wenig Kosten wie möglich entstehen (Lehrmittelfreiheit in SH).

 

Unterricht und Steuerung 

  • Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?

    Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollen dazu beitragen, Schäden an den iPads zu vermeiden.

    • Vor Beginn des Unterrichts bleiben die iPads in den Schultaschen.
    • Während der großen Pausen bleiben die iPads in den Schultaschen im Klassenraum, der abgeschlossenen wird. Es können auch Schließfächer in der Schule angemietet werden (Infos hier…)
    • Die Pausen bleiben also „iPadfrei“.
    • Verlässt die Lehrkraft den Klassenraum, werden die iPads in den Schultaschen aufbewahrt.
    • Beim Raumwechsel verbleiben die iPads in den Schultaschen.
    • Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie ihre Taschen sicher abstellen. Durchgangsbereiche und Treppen müssen frei bleiben.

  • Wie werden die iPads im Unterricht eingesetzt?

    Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.
    • Mittlerweile stehen viele Schulbücher auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.
    • Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
    • In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
    • Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.
    • Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.
    • Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
    • Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
    • Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
    • Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.
    • Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.
    • Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.

  • Wird im Unterricht nur noch am/auf dem iPad geschrieben?

    Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schüler wie gewohnt auch in Heften und Mappen.
    In manchen Fächern erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.
    Überdies erlauben die angeschafften Geräte auf einfache Weise handschriftliche Notizen mit dem ApplePencil.

  • Was kann eine Lehrkraft von einem Schüler-iPad sehen?

    Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.
    Alle betroffenen Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.
    Sobald der Lehrer oder der Schüler den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.

  • Was kann ein Administrator von den Schüler-iPads sehen?

    Die folgende Abbildung zeigt, welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

  • Dürfen Schülerinnen und Schüler private Apps installieren?

    Ja, aber nur auf eigenen Geräten! Zur Installation von persönlichen Apps ist allerdings eine Anmeldung mit einer eigenen Apple-ID auf den amerikanischen Servern von Apple erforderlich. Dann ist das Herunterladen von privaten Apps möglich. Auf diese Apps haben die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit allerdings keinen Zugriff; die Apps werden von der Verwaltungssoftware deaktiviert.
    Auf Leihgeräte der Schule hingegen können keine privaten Apps aufgespielt werden.

  • Werden die Schülerinnen und Schüler beim Erlernen der Benutzung unterstützt?

    Die Schülerinnen und Schüler werden umfassend beim Erlernen der Benutzung durch Lehrkräfte unterstützt. Darüber hinaus gibt es im 5. Jahrgang das wöchentliche Unterrichtsfach  ITG (Informationstechnologische Grundbildung). Unsere Admins stehen außerdem jederzeit bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

  • Was kann man tun, wenn der Sperrcode vergessen wurde?

    Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.
    Ist das nicht der Fall, kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.
    Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.
    Für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.

  • Kann das iPad geortet werden?

    Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
    Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.

  • An wen kann sich eine Schülerin/ein Schüler bei technischen Problemen mit dem iPad wenden?

    Wir haben Ansprechpartner, an die sich die Schülerinnen und Schüler bei technischen Problemen im Zusammenhang mit dem iPad, eBooks, IServ und den Schüler-Konten wenden können.