Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ihre/eure Entscheidung ist gefallen!
Die Struensee Gemeinschaftsschule wird ab Sommer 2025 die neue Schule sein. Wir freuen uns sehr und heißen Sie/dich schon jetzt an dieser Stelle herzlich willkommen bei uns!
Der offizielle Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/26 ist vom
03. März bis 12. März 2025.
Unsere Sekretärinnen – Frau Kalischko und Frau Tüchsen
Die Anmeldung erfolgt nach vorheriger Terminvergabe.
Bitte buchen Sie sich einen Termin (03.03. – 12.03. / 8.00 Uhr – 14.00 Uhr) (hier…)
Sollte kein Wunschtermin frei sein, vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin (04633 959941).
Wichtige Hinweise:
Sie können für die Anmeldung auch den Postweg nutzen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: (Checkliste hier…)
- Download: Anmeldebogen Struensee Gemeinschaftsschule
- Download: Schulvereinbarung Struensee Gemeinschaftsschule Satrup
- Infos zur Busfahrkarte finden Sie hier...
- Download: Jahrgang 5_digitale Endgeräte (Abfrage)
- Anmeldeschein und Schulartempfehlung (erhalten Sie in der Grundschule)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Sorgerechtsbeschluss (alleiniges Sorgerecht)
- Vollmacht (bei Kindern aus Erziehungshilfeeinrichtungen)
- Zeugniskopie Halbjahreszeugnis
- Nachweis Masern-Impfschutz (Infos s. unten)
- ggf. Lernplan
- ggf. LRS-Bescheid
- ggf. Anmeldung für die Ganztagsgruppe (hier...)
Kontaktadresse
Struensee Gemeinschaftsschule Satrup
Dennertweg 2a
24986 Mittelangeln, OT Satrup
Sekretariat
Frau Kalischko / Frau Tüchsen
Bürozeiten: Mo.-Fr. von 09.00 – 12.00 Uhr
Tel.: 04633 – 95 99 41
Wichtig!
Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.
Die Schule benötigt bis spätestens einen Tag vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz.
Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden durch:
- Impfausweis oder Impfbescheinigung (§22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen),
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
- Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
Masernschutzgesetz (Merkblatt): hier…