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01
SEP
2023

Infos zum Deutschland-Ticket und Bildungsticket

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Für das neue Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler das Deutschland-Ticket, das sogenannte D-Ticket für die Monate September bis Dezember in Papierform. Papierfahrkarten müssen dabei entsprechend den Vorgaben von Bund und Ländern allerdings Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Einstiegshaltelle und den Gültigkeitsmonat enthalten. Es wird somit keine Schüler-Jahreskarte mehr geben. Zudem ist ein digital lesbarer, standardisierter Barcode auf der Papierfahrkarte erforderlich.
Mit der Umstellung der bisherigen Schüler-Jahreskarten auf das D-Ticket muss somit auch die bisherige Regelung zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Den zuständigen Busunternehmen sowie den externen Dienstleistern, die mit der Ausstellung des Tickets betraut sind, muss somit neben den bisherigen Daten des Schülers/der Schülerin jetzt auch das Geburtsdatum übermittelt werden.

Ab 01.01.2024 soll die Ausgabe des Deutschland-Tickets dann als Chipkarte erfolgen. Die Ausgabe der Chipkarten wird rechtzeitig automatisch und ebenfalls über die Schule erfolgen.
Es wird weiterhin keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung für berechtigte Schülerinnen und Schüler erhoben. Die kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg bleibt ebenfalls erhalten und wird jetzt sogar auf das gesamte Bundes-gebiet inkl. einer Nutzung der Nahverkehrszüge (2. Klasse) erweitert.
Die bisherige Regelung, dass beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule der Schulart nur die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden und die zusätzlichen Beförderungskosten von den Eltern/Schülern zu tragen sind, entfällt mit der Ausgabe des D-Tickets zum Einheitspreis von derzeit 49 € für alle Strecken. Es werden somit ab der Ausgabe des D-Tickets keine sog. Mehrkosten mehr erhoben.
Voraussetzung für den Erhalt der Schülerfahrkarte (des D-Tickets) ist, dass die Wohnung des Schülers / der Schülerin bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und der Schüler nicht am Schulort der besuchten Schule wohnt.

Der Wohnort liegt näher als vier km von der Schule entfernt…
Sollte die Entfernung zur nächstgelegenen tatsächlich besuchten Schule weniger als vier km betragen oder der Schüler / die Schülerin am Schulort der besuchten Schule wohnen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich in das System „Schülerbeförderung“ einzukaufen:
Dieses sogenannte Bildungsticket, mit den gleichen Nutzungsmöglichkeiten wie das Deutschland-Ticket kann für den Eigenanteil von 150 € im Schuljahr bestellt werden. Die Fahrkarte wird erst nach Zahlungseingang ausgegeben!!!
Infos zum Bildungsticket (hier…)
Diese Fahrkarte kann wie bisher auf der Homepage des Amts Mittelangeln unter Schülerbeförderung ausgefüllt werden. Ebenfalls der Antrag für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte.

Online-Antrag Schülerfahrkarte (hier…)

Ein neuer Fahrkartenantrag ist nur dann einzureichen, wenn sich die Haltestellen zum Vorjahr geändert haben, z.B. durch einen Schulwechsel oder durch einen Umzug.
Sollten Sie mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten Ihres Kindes zur Erstellung des Deutschland-Tickets nicht einverstanden sein, melden Sie uns dieses bitte. Ansonsten werden für alle Schülerinnen und Schüler die Deutschland-Tickets ausgegeben, die auch im aktuellen Schuljahr im Besitz von Fahrausweisen sind. Es besteht allerdings weiterhin die Verpflichtung, das Deutschland-Ticket bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben.
Weder für das D-Ticket in Papierform noch für die spätere Chipkarte ist ein Lichtbild vorgesehen. Die Tarifbestimmungen sehen jedoch vor, dass die Fahrkarte nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig ist. Das bedeutet, dass jedes Kind neben der Fahrkarte auch einen Ausweis zur Identifikation mitführen muss, z. B. Schülerausweis, Personalausweis, etc.!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern nun gute Fahrt und viel Freude mit den D-Tickets.

Ihr Schulverband Mittelangeln

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