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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die aktuelle Zeit ist für uns alle nicht einfach, weil ein normaler Schulalltag in weite Ferne gerückt ist und dadurch Schule ganz neu organisiert werden muss. Ich kann mir vorstellen, dass Sie sich in diesen Tagen viele Fragen stellen. Wir werden daher die Fragen unserer Elternschaft und  unsere Antworten auf dieser Seite veröffentlichen, weil wir denken, dass die Antworten sicherlich auch für andere Eltern/Erziehungsberechtigte von Interesse sein werden. 
Sollte Ihre Frage noch nicht dabei sein, wenden Sie sich bitte an mich  (msch@struensee-gemeinschaftsschule.de) oder an die Klassenleitung.  Wir werden diese Seite regelmäßig aktualisieren und erweitern. 
Es grüßt Sie ganz herzlich und bleiben Sie gesund!
Maik Schulte, Schulleiter 

letzte Aktualisierung: 26.04. – 13.00 Uhr 

Frage:
Wie wird das Schuljahr bewertet, vor allem vor dem Hintergrund ein Kind mit schwachen Leistungen zu haben?

Antwort:
Die Leistungen bis zum 13. März werden ganz normal bewertet, die aktuellen Leistungen fließen höchstens als positive Tendenz in die Leistungsbewertung mit ein. Keiner unserer Schüler*innen soll durch diese Situation schlechter bewertet werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit schwachen Leistungen kann die Zeugniskonferenz (wie bislang auch) eine Versetzung auf Probe beschließen. In diesem Fall wird der Schüler / die Schülerin in die nächste Klasse versetzt, bekommt jedoch die „Auflage“ einer Verbesserung zum Halbjahr. Gelingt dies, bleibt das Kind weiterhin in der Klassenstufe, gelingt dies nicht, wird es zum Halbjahreswechsel in die vorherige Klassenstufe zurückgestuft.

Dieses Vorgehen kommt in der derzeitigen Situation all denjenigen zugute, die sich eigentlich jetzt noch einmal richtig anstrengen wollten, nun aber nicht zeigen können, was sie sich vorgenommen haben.

 

Frage:
Wie werden die fachlichen Lücken im nächsten Schuljahr aufgefangen, die durch den fehlenden Schulunterricht entstehen? Kann der Lehrplan überhaupt noch erfüllt werden?

Antwort:
Hierzu lässt sich aktuell keine Aussage treffen, weil wir noch gar nicht absehen können, wann der Schulunterricht wieder für welche Schülerinnen und Schüler  im welchem Umfang beginnt. Da aber alle Schülerinnen und Schüler in diesem Bundesland den gleichen Unterrichtsausfall haben, wird sich hier sicherlich eine sehr tragfähige Lösung finden.

 

Frage:
Für die Weiterarbeit in den kommenden Wochen: Hat die Schule Leihgeräte z.B. für Heimkinder, die sich sonst mit z.T. 10 Kindern einen Computer „teilen“ müssen?

Antwort:
Solche Geräte hat die Schule nicht. Für Schüler*innen und Schüler, die keinen Zugang zum Internet und damit zu den Aufgaben haben, gibt es die Möglichkeit, diese jeweils am Montag in der Schule ausgedruckt abzuholen. Findet sich hier kein Weg, bringen unsere Schulsozialarbeiter die Materialien auch vorbei.

 

Frage:
Wann dürfen die Schülerinnen und Schüler in Klasse 9 wieder zur Schule, die jetzt am ESA nicht teilnehmen und daher auch nicht an der Prüfungsvorbereitung teilnehmen.  Es fehlt das Ziel bzw. eine Perspektive.

Antwort:
Aktuell gehen wir davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler der kommenden Abschlussklassen (also aktuell Jg. 8 und diejenigen aus dem Jg. 9, die in die zehnte Klasse gehen werden) diejenigen sein werden, die nach den schriftlichen Abschlussprüfungen zuerst wieder in die Schule kommen werden.