Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ihre/eure Entscheidung ist gefallen!
Die Struensee Gemeinschaftsschule wird ab Sommer die neue Schule sein. Wir freuen uns sehr und heißen Sie/dich schon jetzt an dieser Stelle herzlich willkommen bei uns!
Der offizielle Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2021/22 ist vom
18. Februar bis 03. März 2021.
Unsere Sekretärinnen – Frau Rapp und Frau Tüchsen
Die Anmeldung erfolgt nach vorheriger Terminvergabe.
Bitte buchen Sie sich einen Termin (hier…)
Sollte kein Wunschtermin frei sein, vereinbaren Sie bitte einen individuellen Termin (04633 959941).
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: (Checkliste hier…)
- Download: Anmeldebogen Struensee Gemeinschaftsschule
- Download: Schulvereinbarung Struensee Gemeinschaftsschule Satrup
- Download: Fahrkartenantrag Schuljahr 2021-2022
- Download: Einverständniserklärung Nutzung IServ
- Download: Jahrgang 5_digitale Endgeräte (Abfrage)
- Anmeldeschein und Schulartempfehlung (erhalten Sie in der Grundschule)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Zeugniskopie Halbjahreszeugnis
- Nachweis Masern-Impfschutz (Infos s. unten)
- ggf. Lernplan
- ggf. LRS-Bescheid
- ggf. Anmeldung für die Ganztagsgruppe (hier…)
Kontaktadresse
Struensee Gemeinschaftsschule Satrup
Dennertweg 2a
24986 Mittelangeln, OT Satrup
Sekretariat
Frau Rapp / Frau Tüchsen
Bürozeiten: Mo.-Fr. von 09.00 – 12.00 Uhr
Tel.: 04633 – 95 99 41
Fax: 04633 – 95 99 44
Wichtig!
Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.
Die Schule benötigt bis spätestens einen Tag vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz.
Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden durch:
- Impfausweis oder Impfbescheinigung (§22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen),
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
- Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
Masernschutzgesetz (Merkblatt): hier…