Angebot einer Schutzimpfung gegen Covid-19 durch mobile Impfteams in unserer Schule
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen und Beschäftigte an den Schulen,
aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation mit Impfstoff, der auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen ist, kann zwischen den Sommer- und Herbstferien das Angebot einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) durch mobile Impfteams an Schulstandorten ermöglicht werden.
Diese Elterninfo und das Faltblatt zum Thema Impfaktion an den Schulen gibt es jetzt auch mehrsprachig unter
www.schleswig-holstein.de/coronavirus-schulimpfung
Das kostenlose und freiwillige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sowie alle an der Schule tätigen Personen. Es handelt sich um ein Angebot, welches das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe auf dem Gelände der Schule
bereitstellt. Die Impfaktion stellt daher keine schulische Veranstaltung dar.
Die mobilen Impfteams bestehen aus jeweils zwei Ärztinnen oder Ärzten und drei Assistenzkräften. Sie werden in der Zeit vom 19. August bis zum 30. September 2021 die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein aufsuchen. Es können
zwei Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® des Herstellers BioNTech/Pfizer im Abstand von jeweils drei Wochen durchgeführt werden.
Falls Personen teilnehmen möchten, die bereits eine Erstimpfung erhalten haben, ist auch eine Anmeldung nur für die Zweitimpfung möglich. Nach den Herbstferien hätten alle teilnehmenden Personen den vollen Impfschutz erreicht.
Die mobilen Impfteams werden Schulstandorte an Vor- und Nachmittagen und ggf. auch am Wochenende anfahren. Ein konkreter Zeitraum für die Impftermine an einem Standort kann erst dann mitgeteilt werden, wenn die Zahl der impfwilligen Personen bekannt ist.
Wenn eine Impfung durch das mobile Impfteam gewünscht wird, muss die Anmeldung (hier…) zur Impfung bis zum 6. August 2021
in einem verschlossenen Umschlag in der Schule abgegeben werden.
Die Anmeldung kann der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer übergeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zur direkten Abgabe im Schulsekretariat.
Ob eine Person das Angebot der Impfung durch das mobile Impfteam annimmt, stellt eine individuelle Entscheidung dar. Dabei müssen die dafür- und dagegensprechenden Argumente ggf. unter Einbeziehung behandelnder Ärztinnen und Ärzte abgewogen werden. Auf der Homepage des Landes sind unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-schulimpfung Informationen zur Impfung für Sie und Euch zusammengestellt, die auch über Impfungen von Kindern und Jugendlichen informieren. Dort sind auch die erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse näher erläutert. In den Schulen wird die Dateneingabe durch Personal der Schulsekretariate im Portal der KVSH vorgenommen. Sowohl durch die Abgabe der beigefügten Anmeldung bei den Klassenlehrkräften als auch am Impftermin selber können Dritte (Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler, Personal des Impfteams) mittelbar Kenntnis davon erlangen, dass eine Impfung gewünscht bzw. erfolgt ist. Dies lässt sich zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes nicht vollständig ausschließen.
Wenn eine Impfung durch ein mobiles Team gewünscht wird, bitte für den Impftag an Folgendes denken:
– ausreichend essen und trinken,
– Kleidung tragen, bei der man den Oberarm freimachen kann,
– bitte mitbringen:
o Impfpass (sofern vorhanden)
o ein Ausweisdokument oder eine Krankenkassenkarte,
o die ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungs-, Einwilligungs- und
Anamnesebögen.
Aufklärungsbogen hier…
Einwilligungs- und Anamnesebogen hier…
Das mobile Impfteam kann ein Kind unter 14 Jahren impfen, wenn die Erziehungsberechtigten in die Impfung eingewilligt haben. Es reicht dabei aus, wenn ein Elternteil den Einwilligungsbogen unterschrieben hat. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist es ausreichend, wenn diese die Dokumente selber ausgefüllt und unterschrieben haben; Eltern können in Absprache mit ihrem Kind die Dokumente auch weiterhin unterschreiben. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben bitte alleine. Auch eine angemeldete Person kann jederzeit entscheiden, das Impfangebot
doch nicht anzunehmen. Grundsätzlich ist eine Begleitung der 12- bis 13-Jährigen zum Impftermin durch ein Elternteil möglich. Die einzuhaltenden Regeln zum Betreten des Schulgeländes durch Dritte (z. B. Testpflicht) richten sich nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden
SchulencoronaVO.
neu (30.07.2021): Alle wichtigen Infos zur Impfaktion finden Sie in diesem Infoblatt hier…
Wenn Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf und der Durchführung der Impfung durch die mobilen Impfteams haben, senden Sie diese bitte direkt an die E-Mail-Adresse: impftermine@sozmi.landsh.de.
Sofern Sie grundsätzliche Fragen zur Impfung bei sich oder Ihrem Kind haben, stehen Ihnen natürlich auch weiterhin die Kinder- und Hausärzte zur individuellen Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft (Bildungsministerium)