Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ (01.10.-15.11.)
„Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der weltweit größten Geschenkaktion für Kinder in Not, „Operation Christmas Child“. Seit 1993 wurden weltweit bereits über 146 Millionen Kinder in rund 150 Ländern erreicht.
Mit Ihrer Päckchenspende für „Weihnachten im Schuhkarton“ bewirken Sie weitaus mehr als einen Glücksmoment: Sie geben Kindern die Chance, die Weihnachtsbotschaft für sich zu entdecken und echte Liebe kennenzulernen.
Mitmachen ist ganz einfach
Packen Sie bis zum 15. November Päckchen für Kinder in Not. Die Pakete werden in den Klassenräumen gesammelt und gemeinsam am 15.11. zur Angeliter Buchhandlung (Sammelstelle) gebracht!
Unsere Packanleitung finden Sie hier. Die Etiketten für die Altersgruppen 2 – 4 Jahre, 5 – 9 Jahre und 10 – 14 Jahre können Sie hier runterladen.
Unsere Empfehlung: Schenken Sie eine Mischung aus
- Kleidung: Mütze, Schal und Handschuhe, T-Shirt, Socken, Pullover
- Kuscheltier
- Spielsachen: kleine Puppe, Auto, Ball, Jojo, Puzzle, Murmeln, Malbücher, Blockflöte, Mundharmonika, Dynamotaschenlampe etc.
- Hygieneartikel: Zahnbürste mit Zahnpasta, Haarbürste, Creme, Waschlappen, Handtuch, Haarspangen etc.
- Schulsachen: A5-Hefte, Federtasche, Füller mit Patronen, Bunt-/Bleistifte mit Anspitzer und Radiergummi, Malbücher, Kreide, Wachsmalstifte, Bilderbuch, Solartaschenrechner etc.
- Originalverpackte Süßigkeiten: Bonbons, Lutscher, Traubenzucker, Schokolade (ohne Nüsse, Crisps oder Füllungen). Das Verfallsdatum sollte bis mind. März 2018 liegen! Keine Gummibärchen oder ähnliche Süßigkeiten, die Geliermittel enthalten (s.u.)!
- Persönliche Grüße und/oder ein Foto von Ihnen
Schenken Sie nicht:
- Gebrauchte Gegenstände und Kleidung
- Lebensmittel wie Nüsse, Zucker, Nudeln, Kaffee, Saft, Kekse, Lebkuchen o.ä.
- Schokolade mit Nüssen, Keksen, Crisps und anderen Füllungen
- Gelierstoffe wie in Gummibärchen, Weingummi, Kaubonbons o.ä.
- Medikamente
- Vitaminbrausetabletten
- Schere, Messer, Werkzeuge oder gefährliche Gegenstände
- Batteriebetriebene Gegenstände
- Spielkarten (z.B. Skat)
- Kriegsspielzeug und Artikel, die Hexerei oder Zauberei zum Thema haben
- Literatur jeder Art
Aufgrund der Zollbestimmungen in den unterschiedlichen Empfängerländern und aus Respekt vor der Glaubwürdigkeit der verteilenden Kirchengemeinden sind diese Dinge nicht gestattet.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten, die bis mindestens März 2018 haltbar sind, jedoch keine Gelatine enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, alle Schuhkartons auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusehen, zollrechtlich unzulässige Gegenstände anderen wohltätigen Zwecken zuzuführen und übergroße Geschenk-Kartons umzupacken.