04633-959941 | 04633-959944
25
MRZ
2014

Flensburger Tageblatt: Neue Verordnungen – Was Wende zum nächsten Schuljahr alles ändern will!

Posted By :
Comments : Off

Kiel

Keine Schulartempfehlung mehr, weniger Notenzeugnisse, das Ende abschlussbezogener Klassen, Schrägversetzungen nur als Ausnahme – Bildungsministerin Waltraud Wende gibt den Schulen neue „Spielregeln“. Die Opposition ist entsetzt, kritisiert die überarbeiteten Schulartverordnungen und fürchtet um die Bildungsqualität.

Bis zum 16. Mai sollen alle an Schule Beteiligten zu den Plänen Stellung nehmen. Anregungen sollen in die Entscheidung einfließen, teilte das Ministerium gestern in Kiel mit. Die neuen Verordnungen sollen zum nächsten Schuljahr in Kraft treten.

Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:

An Grundschulen entfallen Notenzeugnisse komplett. Die Schulkonferenz kann ab dem 3. Jahrgang jedoch anders beschließen. Mitte des 4. Jahrgangs erhält jedes Kind einen Entwicklungsbericht. Der ist Grundlage für ein obligatorisches Elterngespräch und zählt zugleich zur Anmeldung an der weiterführenden Schule. Die Schulartempfehlung entfällt ebenso wie die bisherige Beschränkung des Zugangs zum Gymnasium für Kinder, die früher eine Hauptschulempfehlung erhielten.

An Gemeinschaftsschulen läuft das Modell der abschlussbezogene Klasse aus. In den Jahrgängen 5 bis 7 gibt es grundsätzlich Berichtszeugnisse, erst ab Jahrgang 8 Notenzeugnisse; die Schulkonferenz kann auch hier anders beschließen.

Das Sitzenbleiben wird bis Klasse 8 abgeschafft; damit entfällt auch die Möglichkeit der Versetzung unter Vorbehalt.

Der Aufstieg in Klasse 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss am Ende von Jahrgang 9. Voraussetzung für die Versetzung im Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ist durchgängig die Note 3, höchstens eine 4. Im Zeugnis zum mittleren Schulabschlusses sind Leistungen durchgängig mit Note 4, höchstens einer 5 nötig.

Voraussetzung für die Versetzung in die Oberstufe (Jahrgangsstufe 11) sind im Mittleren Schulabschluss Leistungen durchgängig mit der Note 3, höchstens einer 4 oder im Ganzjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Abiturs Leistungen durchgängig mit der Note 4, höchstens eine 5.

Am Gymnasium sind Schrägversetzungen am Ende des 6. Jahrgangs nur noch möglich, wenn die Leistungen am Ende der Orientierungsstufe trotz individueller Förderung durch die Schule den Anforderungen des Gymnasiums (in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend) nicht genügen.

Für die Versetzung in die Oberstufe sind Leistungen von durchgängig der Note 4, höchstens einer 5 Voraussetzung nötig. Der Anspruch auf den Zugang zur Oberstufe eines bestimmten Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe oder eines Beruflichen Gymnasiums wird gesichert.

Schüler des 9. Jahrgangs an G8-Gymnasien, die auch im zweiten Durchlauf der Jahrgangsstufe keinen Erfolg haben, können auf Antrag der Eltern an einer Gemeinschaftsschulen den Mittleren Schulabschluss durch Prüfung erwerben; ihre Vorleistungen am Gymnasium werden angerechnet.

Vermerke über das Sozialverhalten entfallen in allen Zeugnissen von Schülern, bei denen aufgrund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ein angemessenes Sozialverhalten nicht erwartet werden kann.

CDU und FDP kritisierten die Pläne, die mit dem vor Jahresfrist verabschiedeten neuen Schulgesetz vorgezeichnet waren. Jetzt werde das Ausmaß der „Reformen“ endgültig deutlich, sagte die CDU-Bildungsexpertin Heike Franzen. Wende wolle die Quote der Abiturienten anheben. „Was die Kinder lernen, ist ihr nicht wichtig. Das wird sich rächen.“ Die FDP-Schulpolitikerin Anita Klahn nannte die Pläne „katastrophal“. Die Bildungsqualität werde Schaden nehmen, kein Schüler besser lernen. höv

Über den Autor