04633-959941 | 04633-959944

 

  • Alle Informationen der Landesregierung finden Sie hier…

    Den aktuellen „Schnupfen-Plan“ finden Sie hier…

    Die aktuelle Schulencorna-Verordnung (Stand 30.05.2021) finden Sie hier…

    Den Corona-Reaktionsplan (gültig ab 17.05.) (Stand: 12.05.2021) finden Sie  hier…

     

    15.06.2021 (Die Eltern und Schülerinnen und Schüler sind auch über Mail informiert worden)

    Anschreiben der Ministerin Prien zum Schuljahresende (hier…)

    Lernen aus der Pandemie – Rahmenkonzept für das Schuljahr 21/22 (hier…)
    Kurzfassung des Konzepts (hier…)

    Hinweise zum Start in das neue Schuljahr
    Aufgrund der aktuellen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz werden wir das Schuljahr 2021/22 im Präsenzunterricht beginnen lassen. 
    Bereits jetzt kann ich Ihnen mitteilen, dass nach jetzigem Stand zum Beginn des neuen Schuljahres – nach Rückkehr aus den Sommerferien – an der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgehalten und auch die zweimal wöchentliche Testung der vergangenen Wochen weiterhin stattfinden wird, um ein sicheres Ankommen nach der Ferienzeit zu ermöglichen. Inwieweit und ab wann dann eingeschränkte Hygienemaßgaben möglich sein werden, wird zu gegebener Zeit mit Rücksicht auf die Entwicklung der Pandemielage entschieden. Unterstützend können Familien zu einem sicheren Start in das neue Schuljahr beitragen, wenn sie sich nach Rückkehr aus dem Urlaub und bereits vor Schulbeginn (max. 72 Stunden vorher) in Bürgertestzentren testen lassen. 

     

    04.06.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Ausweisen von Fehlzeiten in den Zeugnissen
    Mit Beginn der Rückkehr in den Präsenzunterricht ist Eltern unbürokratisch im Rahmen eines entsprechenden Erlasses die Möglichkeit gegeben worden, ihr Kind vom Unterrichtsbesuch aus wichtigem Grund gem. § 15 SchulG beurlauben zu lassen.
    Grundsätzlich gilt: Die Zeit, in der Schülerinnen und Schüler auf Grund einer Beurlaubung durch die Eltern nach § 15 Schulgesetz nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, sind entschuldigte Fehltage. Bereits jetzt werden Angaben zu Unterrichtsversäumnissen gemäß geltender Zeugnisverordnung nicht in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen aufgenommen. Da sich aber auch Schülerinnen und Schüler mit Zwischenzeugnissen bewerben, ist auf Grund der eingegangenen Rückmeldungen entschieden worden, dass die Zeit, in der Schülerinnen und Schüler auf Grund einer Beurlaubung durch die Eltern nach § 15 Schulgesetz nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, zwar weiterhin grundsätzlich als entschuldigte Fehltage gewertet werden. Sie werden aber pandemiebedingt in diesem Schulhalbjahr nicht auf dem Zeugnis angegeben. Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen waren, sind keine Fehlzeiten oder Unterrichtsversäumnisse im Sinne des Schulgesetzes.
    Damit zum auslaufenden Schuljahr die Lehrkräfte nicht in die Schwierigkeit geraten, entscheiden zu müssen, welche entschuldigten Unterrichtsversäumnisse pandemiebedingt angefallen sind, ist weiterhin entschieden worden, dass alle zum Ende dieses Schuljahres ausgestellten Zeugnisse grundsätzlich keine entschuldigten Unterrichtsversäumnisse ausweisen, sondern vielmehr einen Hinweis auf die Besonderheit des Schuljahres unter Corona-Pandemiebedingungen enthalten. Unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse werden weiterhin ausgewiesen. Eltern und Erziehungsberechtige haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, einen Nachweis über die entschuldigten Fehltage ihres Kindes von der Schule zu erhalten.
    Die Änderung der Zeugnisverordnung wird unmittelbar auf den Weg gebracht. Zeugnisse, die noch auf Basis der aktuell geltenden Zeugnisverordnung ausgegeben wurden, werden nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung neu ausgefertigt, wenn Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies wünschen und der Schule mitteilen.

     

    30.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungserechtigte!

    Die neue Schulen-Coronaverordnung (gültig ab 31.05.) ist veröffentlicht worden. Sie finden die Verordnung hier…

     

    Zusammenfassung der Veränderung  (Schulen-Corona-Verordnung – s. Maskenpflicht)

    Schüler

    Die Regelungen gelten nur im Freien:

    Neu:  

    Schülerinnen und Schüler sind in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird. Gleiches gilt für die Durchführung von Unterricht außerhalb eines geschlossenen Raumes auf dem Schulgelände.

    Sie sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ausgenommen, soweit sie Sport ausüben oder sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte einhalten. Bei Ausflügen (z.B. während der Vorhabentage) brauchen Sie innerhalb der Kohorte im Freien keine Maske tragen. Allerdings bleiben die an einem außerschulischen Lernort geltenden Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unberührt.

    Sie sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Schulwegen zwischen Bus- und Bahnhaltestelle und der Schule ausgenommen, soweit zu Schülerinnen und Schülern außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

     

    Lehrer  (Unterricht ohne Maske im Innenbereich) 

    Für Lehrkräfte gilt weiterhin im Innenbereich immer Maskenpflicht:

    Ausnahmen:

    Bei der Durchführung von Musikunterricht und Darstellendem Spiel (weitere Infos zum Musikunterricht hier…)
    Für die Durchführung des jeweiligen Unterrichts ganz oder teilweise ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung sind – soweit vorhanden – gesonderte Vorgaben der Schulaufsicht (z. B. zum Musik- und Sportunterricht oder zum Darstellenden Spiel) zu beachten.
     Bei der Förderung der Sprachbildung und -entwicklung in der Grundschule und in den Förderzentren sowie bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung im Sprechen oder Hören ist das Interesse der betreffenden Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise zu gewichten. In Abwägung mit der aktuellen Lage des Infektionsgeschehens können daher unterrichtsspezifische Ausnahmen von der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht vereinfacht zugelassen werden

     

    in Schule tätige Personen (Sekretärin/Hausmeister/Reinigungspersonal)

    Auch für die an Schulen tätigen Personen wird die sog. erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gelockert. Sie sind fortan von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist.

     

     

    28.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Folgende Veränderungen gelten ab dem 31.Mai 2021:

    1. Schulen-Coronaverordnung ab 31. Mai 2021
    Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund weiter sinkender Inzidenzen in Schleswig-Holstein über die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen und für den Schulbetrieb bis zu den Sommerferien beraten. In Umsetzung dieser Beratungen wird die Schulen-Coronaverordnung mit Wirkung ab 31. Mai 2021 geändert:- 
    Neben weiteren Öffnungen in den Fächern Musik, Darstellendes Spiel und Sport wird es Erleichterungen bei der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Außenbereich mit Blick auf die Pausen wie auch in Unterrichtssituationen geben. Sobald die Regelungen im Detail feststehen, erhalten Sie weitere Informationen.

    2. Neues Veranstaltungsstufenkonzept und deren Wirkung im Bereich Schule
    Die Regelungen des ab 31. Mai 2021 geltenden neuen Veranstaltungsstufenkonzepts werden auch für den Schulbereich übernommen.

    Für  die Abschlussveranstaltungen zur Zeugnisübergabe bedeutet das folgendes:

    Entsprechend der Regelungen der Kategorie IV – „Sitzung“ können unter Einhaltung der schulischen Hygienekonzepte in der Schule ab dem 31.05.2021 Abschlussveranstaltungen stattfinden. In Innenräumen ist zu beachten, dass maximal 50 % der normalen Kapazitäten genutzt werden können. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht für die jeweils sprechende Person bei Ansprachen und Vorträgen, soweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Es dürfennur getestete Personen im Sinne von § 2 Absatz 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.

    Die maximale Teilnehmerzahl in der Zeit vom 31.05. bis 13.06. ist 125 Personen innen und 250 Personen außen (unter Beachtung der max. 50%-Belegung). Die maximale Teilnehmerzahl in der Zeit ab dem 14.06. bis zum Ferienbeginn ist 500 Personen innen und 1.000 Personen außen (unter Beachtung der max. 50%-Belegung).

    3. Negativatteste über Selbsttests in Schulen
    Die ab Montag geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich geht vielfach mit dem Nachweis eines max. 24 Stunden alten Negativ-Tests einher. Schülerinnen und Schüler sowie in Schule tätige Personen unterliegen bereits seit 19. April einer zweimal wöchentlichen Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler sowie an Schule Tätige bei
    Durchführung der Testung in Schule eine entsprechende Bescheinigung durch die aufsichtführende Person ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getesteten Personen erhalten auf Wunsch nach negativer Testung einen Negativtest mit Schulstempel sowie die
    Unterschrift der aufsichtführenden Person.

     

    14.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Ich hoffe, Sie konnten die unterrichtsfreie Zeit in dieser Woche mit Ihrer Familie gut nutzen. Leider freut sich über das aktuelle Wetter ja hauptsächlich die Natur… Aber die hat den Regen ja auch bitter nötig und verdient…

    Nachfolgend ein paar wichtige Infos aus der Schule:

    Beurlaubung vom Präsenzunterricht (Verlängerung bis 18.06. möglich)

    Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell vom Präsenzunterricht beurlaubt sind, besteht die Möglichkeit auf Verlängerung dieser Beurlaubung bis zum Schuljahresende (Erlass  hier…). Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag (bitte per Mail an die Schule).

     

    Ausweitung Corona-Testangebot für Schülerinnen und Schüler

    Wir haben unser Corona-Testangebot  für Schülerinnen und Schüler der Situation vor Ort angepasst und erweitert:

    Am Testtag (Montag/Mittwoch) können Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, bis 9.00 Uhr den Test unter Aufsicht im Raum 316 (Altbau) durchführen oder sie geben dort den Testnachweis (Selbstauskunft/Testnachweis Teststation) ab. Die Schülerinnen und Schüler finden sich bitte direkt nach dem Betreten des Schulgebäudes dort ein.

    Schülerinnen und Schüler, die am Testtag erkrankt sind, können am Dienstag und Donnerstag und Freitag den Test nachholen. Der Test wird zu Beginn der ersten Stunde im Raum 316 (Altbau) unter Aufsicht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler können der Aufsicht auch einen Testnachweis (Selbstauskunft/Testnachweis Teststation) geben.

    Bei einem fehlenden negativen Testnachweis ist der Unterrichtsbesuch leider nicht möglich.

     

    Termine bis zum Schuljahresende – v.a. Tage mit Distanzunterricht

    Alle wichtigen Termine bis zu den Sommerferien finden Sie auf unserer Homepage (hier…).

    An folgenden Tagen findet ein Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt:

    • Dienstag (25.05.2021): An diesem Tag findet zum Thema Digitalisierung ein ganztägiger Fortbildungstag für das Kollegium statt. Ursprünglich war dieser Tag zum Halbjahreswechsel geplant, durfte aufgrund der Schulschließung aber nicht durchgeführt werden.
    • Montag (07.06.2021) und Dienstag (08.06.2021): An diesen beiden Tagen finden voraussichtlich die mündlichen Prüfungen zum ESA und MSA statt. Aufgrund der veränderten Prüfregelung in diesem Jahr können die Prüflinge bis zu fünf mündliche Prüfungen haben. Diese können wir natürlich nicht an einem Tag durchführen. Da die Schülerinnen und Schüler erst in der kommenden Woche die Prüfungsfächer wählen, haben wir aktuell noch keine Info über die Anzahl der Prüfungen. Sollten die Prüfungen an einem Tag durchführbar sein, wird am Dienstag natürlich Unterricht stattfinden.

     

    Neue Schulen-Coronaverordnung und neuer Corona-Reaktionsplan (gültig ab 17.05.2021)

    Ab 17. Mai 2021 gilt die Schulen-CoronaVO in neuer Fassung. Mit dieser Neufassung wird die Systematik zum Schulbetrieb in einer Stufenzuordnung fortgesetzt. Es bleibt bei vier Stufen des Schulbetriebs (§§ 7 bis 7c) in Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz (RKI) in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt. Dabei lässt sich direkt aus der Verordnung bzw. dem Bundesinfektionsschutzgesetz bestimmen, nach welcher der vier Stufen sich der Schulbetrieb in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt richtet. Die vier Stufen sind wie folgt: Stufe I (<50), Stufe II (>50 bis 100), Stufe III (>100 bis 165), Stufe 4 (>165). Diese Änderungen in der Systematik bei den Regelungen zum Schulbetrieb führen einerseits zu mehr Präsenzunterricht insbesondere an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren. Anderseits wird mehr Verlässlichkeit im Sinne der Erkennbarkeit von Abfolgen im Schulbetrieb erzeugt, die sich anhand der Sieben-Tage-Inzidenz grundsätzlich unmittelbar aus der Verordnung bzw. dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Das bedeutet für Sie, Ihr Kollegium und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, dass alle an Schule Beteiligten einen anstehenden Wechsel zwischen Präsenz, Wechselunterricht und Lernen auf Distanz durch einen Blick auf die Webseite des RKI frühzeitig erkennen können. Bei der Zählung ist zu beachten, dass für einen Wechsel in die nächsthöhere Stufe (Überschreitung eines Schwellenwertes) in Tagen gezählt wird, für einen Wechsel in die nächstniedrigere Stufe (Unterschreitung eines Schwellenwertes) in Werktagen gezählt wird. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage und fließen daher im letzteren Falle nicht in die Zählung mit ein. Die Information über einen möglichen Wechsel erhalten Sie durch das Bildungsministerium. Wichtigste Neuerung ist die Überführung der Regelungen des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danach findet nun der Schulbetrieb ab einer Inzidenz von 100 im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt an den allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgangsstufen in Form von Wechselunterricht statt. Das Distanzlernen mit den Ausnahmen für Abschlussjahrgänge usw. setzt erst ab einer Inzidenz von 165 ein.

    Die Schulen-Coronaverordnung finden Sie (hier…)
    Den Corona-Reaktionsplan finden Sie (hier…)

     

     

    28.04.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Unterricht ab 03.05.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Ab dem 03.05.2021 findet für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb statt, d.h. auch die Jahrgänge 7-9 kommen wieder im Klassenverband in die Schule. Die bekannten Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht gelten weiter. Montags und mittwochs finden die Selbsttests der Schülerinnen und Schüler statt. Den neuen Corona-Reaktionsplan finden Sie hier…

    Liebe Grüße

    Maik Schulte

     

    22.04.2021  

    Unterricht ab 26.04.2021

    Es gilt weiterhin die Stufe III des Corona-Reaktionsplans mit folgenden Regelungen:

    • Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6
    • Wechselunterricht der Jahrgänge 7 bis 9
    • Präsenzunterricht für den 10. Jahrgang

     

     

    21.04.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

     

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Die Corona-Testungen sind diese Woche sehr gut angelaufen und werden täglich mehr zur Routine. Bisher gab es kein positives Testergebnis.

    Der Verwaltungsaufwand im Hintergrund ist allerdings enorm. Wir haben mittlerweile schon drei dicke Ordner mit Dokumentationen prall gefüllt und jeden Tag müssen für ein paar hundert Schülerinnen und Schüler die Testmaterialien neu zusammengestellt werden. Wir haben ja leider keine Einzeltests, sondern Verbundsysteme.

    Für die Dokumentation der Testungen ist es sehr wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Testung in der Schule teilnehmen, trotzdem am jeweiligen Testtag/zur Teststunde eine aktuelle und neue Bescheinigung mitbringen (Bescheinigung aus Apotheke/Testzentrum bzw. Selbstauskunft). Nur so können wir sicherstellen und dokumentieren, dass alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche einen Test durchgeführt haben. Eine Abgabe dieser Bescheinigung außerhalb der regulären Testzeit/des Testtages würde den Arbeitsaufwand zusätzlich enorm erhöhen und wäre auch nicht kontrollierbar.

    Ich danke für Ihr Verständnis.

     

    Die Testungen werden an folgenden Tagen durchgeführt:

    Jahrgang 5, 6 und 10:  immer am Montag und am Mittwoch

    Jahrgang 7,8,9: je nach Wechselunterricht entweder am Montag und Mittwoch oder am Dienstag und Donnerstag.

     

    Liebe Grüße aus der Schule und bleiben Sie gesund!

     

    Maik Schulte

     

     

    14.04.2021   (Die Eltern sind über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Die neuesten Informationen aus dem Ministerium zum Schulbetrieb nach den Osterferien liegen uns nun vor.

    Nachfolgend möchte ich Sie über folgende Themen informieren:

    1. Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien
    2. Einführung von verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien
    3. Beurlaubung vom Präsenzunterricht
    4. Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen im Ausland

     

    Ein ausführliches Eltern-Anschreiben der Ministerin finden Sie hier…

     

    a) Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien

    Aktuell gilt weiterhin die Stufe III des Corona-Reaktionsplans mit folgenden Regelungen:

    • Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6
    • Wechselunterricht der Jahrgänge 7 bis 9
    • Präsenzunterricht für den 10. Jahrgang

    Veränderungen werden auch in Zukunft immer mittwochs vom Ministerium veröffentlicht.

     

    b) Einführung von verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

    Die Landesregierung hat sich entschieden, den Präsenzunterricht für die Zeit ab dem 19. April 2021 durch die Einführung einer Testpflicht als zusätzlichen Baustein abzusichern und auf diesem Weg den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 sowie die von der Bundesregierung bereits beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes umzusetzen, mit denen eine zweimal wöchentliche Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte verpflichtend vorgesehen ist.

    Die Selbsttests stellen ein weiteres wichtiges Instrument zur Minimierung des Infektionsrisikos an den Schulen dar. Durch die Testung können etwaige Infektionen frühzeitig erkannt werden, was den Gesundheitsschutz aller im Schulgebäude befindlichen Personen deutlich erhöht.

    Es gilt:

    • Für die Zeit ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft. Das gilt neben dem regulären Unterrichtsbetrieb auch für die Teilnahme am Ganztag.
    • Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und in Schule beschäftigte Personen.

    Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule. Die erste Testung findet in der ersten Stunde nach den Osterferien statt.

    Für die Teilnahme an den Tests in Schule ist für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Vorlage einer Einwilligungserklärung (hier…) notwendig. Bitte geben Sie diese unbedingt Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mit zur Schule. Sollten Sie Probleme beim Ausdruck haben (z.B. kein Drucker vorhanden), dann schreiben Sie bitte eine Mail an die Schule (schulleiter@struenseeschule.de)

    Inhalt der Mail:

    „Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass sich mein Kind …. (Name und Klasse) mittels eines PoC-Antigen-Tests selbst testen darf.“

    Wir geben Ihrem Kind dann am ersten Schultag nach den Osterferien eine Kopie der Einwilligungserklärung mit nach Hause.

    Grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Einwilligung zur Durchführung eines Selbsttests bis auf Widerruf fort.

    Mit Ihrem Einverständnis zur Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule verpflichten Sie sich, Ihr Kind für den Fall eines positiven Antigen-Testergebnisses so schnell wie möglich von der Schule abzuholen bzw. abholen zu lassen. Ihr Kind wird nicht den ÖPNV nutzen dürfen.

     

    2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z.B. im Bürgerzentrum, in einer Arztpraxis oder in der Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss am Testtag in der Schule von der Schülerin/dem Schüler vorgelegt werden.

    3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Diese Bestätigung muss von einer sorgeberechtigten Person abgegeben (also ausgefüllt und unterschrieben) werden. Die Selbstauskunft muss am Testtag in der Schule von der Schülerin/dem Schüler vorgelegt werden. Das Formular (qualifizierte Selbstauskunft) finden Sie hier…

     

    Folgen bei Nichtvorlage eines negativen Testergebnisses

    Die Testung erfolgt grundsätzlich freiwillig – das heißt, Ihr Kind wird selbstverständlich nicht zur Testung gezwungen.

    Sollte Ihr Kind jedoch an der Testung in der Schule nicht teilnehmen und auch sonst kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können, wird es nicht am Unterricht teilnehmen dürfen und das Schulgelände verlassen müssen.

    Schülerinnen und Schüler, die auf Grund der Nichtvorlage eines negativen Testergebnisses, nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen dürfen (Betretungsverbot), erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Sie erhalten über IServ regelmäßig die zu bearbeitenden Aufgaben und Arbeitsbögen. Der Unterricht findet allerdings nicht als Videokonferenz statt.

    Die Leistungsbewertung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Basis dessen, was Lehrkräften im Rahmen der realisierbaren Kontakte und an Rückläufen zu Arbeitsaufträgen und Aufgaben an Erkenntnissen möglich ist. Diese Arbeitsaufträge können die Lehrkräfte auch verpflichtend aufgeben. Dabei überprüfen Lehrkräfte, z.B. über regelmäßige Gespräche zu eingereichten Arbeitsergebnissen, den Grad der Eigenständigkeit der Bearbeitung und tragen den Bedingungen, unter denen Arbeitsergebnisse entstanden sind, bei der Bewertung angemessen Rechnung.

     

    c) Beurlaubung vom Präsenzunterricht

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 19. April bis 14. Mai 2021 auf Antrag weiterhin die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. (Erlass hier…)

     

    d) Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen ins Ausland

    Wenn Sie in den Osterferien die Gelegenheit hatten, gemeinsam eine Urlaubsreise anzutreten, werden Sie das in Ihren Familien hoffentlich sehr genossen haben. Leider haben wir in den vergangenen Monaten aber gelernt, dass die Zeit nach den Ferien immer mit einem erhöhten Infektionsaufkommen einherging. Um den Schulstart nach den Osterferien also möglichst sicher zu gestalten, ist eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn die in Schleswig-Holstein geltenden Quarantäneregelungen eingehalten wurden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sofern Sie sich in den Osterferien im Ausland aufgehalten haben, vor dem Schulstart am Montag noch einmal sicherzustellen, dass Sie sich in Ihrer Familie an die aktuell gültigen Quarantäneregeln gehalten haben bzw. die Quarantäne weiterhin einhalten. Die geltenden Regelungen sind zu Ihrer Information diesem Schreiben noch einmal beigefügt (hier…).

     

     

     

     

     

    24.03.2021

    Erklärvideo zum Corona-Selbsttest (hier…) 

     

    18.03.2021 (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Informationen zum Corona-Selbsttestangebot für Schülerinnen und Schüler

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Nachfolgend erhalten Sie (leider sehr viele….)  wichtige Infos zum Corona-Selbsttestangebot für Schülerinnen und Schüler des Landes Schleswig-Holstein.

    Wie bereits in meiner Mail von Dienstag angekündigt, wird es in Schleswig-Holstein ab nächster Woche für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geben, einen kostenlosen Corona-Selbst-Test pro Woche in der Schule durchzuführen. Die Prüflinge können sogar vor jeder Prüfung diesen Test durchführen.  

    Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass das Angebot natürlich für alle Schülerinnen und Schüler  freiwillig ist.

    Wenn Ihre Kinder das Angebot annehmen sollen/wollen, benötigen wir eine Einverständniserklärung von Ihnen. Ich habe heute schon vielen Schülerinnen und Schülern diese Einverständniserklärung persönlich gegeben und werde auch morgen noch einmal durch alle Klassen gehen. Leider habe ich heute nicht alle Klassen erreicht. Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und 9. Jahrgang. Diese Schülerinnen und Schüler sind ja leider erst am Montag wieder in der Schule. Sie finden aber im Anhang die Einverständniserklärung (01).

    Wir benötigen die Einverständniserklärungen spätestens einen Tag vor der Selbst-Testung, damit wir uns auf die Testung vorbereiten können. Es ist angedacht, dass für die Prüflinge die Testungen an den Prüfungstagen in der ersten Stunde durchgeführt werden, für alle anderen Schülerinnen und Schüler am nächsten Mittwoch bzw. Donnerstag (s. Wechselunterricht) und in der übernächsten Woche am Dienstag bzw. Mittwoch.

    Wann und wo die Testungen durchgeführt werden können, werden wir den Schülerinnen und Schülern frühzeitig mitteilen. Wir sind zurzeit in der Planung. Das hängt z.B. auch davon ab, wie viele Schülerinnen und Schüler das Angebot nutzen werden.

    Im Anhang finden Sie Infos zu:

    Bei auftretenden Fragen können Sie sich – wie gewohnt – gerne an mich wenden. Schreiben Sie mir einfach eine Mail (schulleiter@struenseeschule.de). Ich werde dann zeitnah antworten.

     

    Viele liebe Grüße und bleiben Sie gesund

    Maik Schulte

     

     

    16.03.2021  (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Den aktuellen Elternrundbrief mit wichtigen Infos zum Schulbetrieb bis zu den Osterferien finden Sie hier…

     

    10.03.2021 (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Informationen zum Unterricht ab dem 15.03.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Wir haben soeben die Informationen zum Unterricht ab dem 15.03.2021 aus dem Ministerium erhalten. Diese möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

    a) Unterricht

    Jahrgänge 5 und 6:

    Die Jahrgänge 5 und 6 können ab Montag mit dem Präsenzunterricht starten, d.h. alle Kinder sind gleichzeitig in der Schule.

    Jahrgänge 7 und 8:

    Die Jahrgänge 7 und 8 können ab Montag mit dem Wechselunterricht starten. Darüber freuen wir uns sehr!
    Die Klassenleitungen werden die Klassen auf zwei Gruppen aufteilen und die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte im Laufe dieser Woche über die Zuteilung informieren. Die Schülerinnen und Schüler sind dann immer abwechselnd in der Schule. Bitte denken Sie daran, dass die Schülerinnen und Schüler medizinische Masken tragen müssen. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Masken mindestens einmal im Laufe eines Vormittags gewechselt werden müssen.
    Es ist aufgrund der Aufsichtspflicht wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall in der ersten Stunde (s. Vertretungsplan) auch erst zur 2. Stunde in die Schule kommen. Sollte dies nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte.

    Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss) 9 und 10:

    Für die Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss),  9 und 10 findet der Unterricht – als Vorbereitung auf die Abschlüsse – weiterhin in der bekannten Form statt.

     

    b) Beurlaubung vom Präsenzunterricht

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 8. bis 31. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Bitte schicken Sie den Antrag auf Beurlaubung an folgende Adresse: schulleiter@struenseeschule.de

     

    Bei Fragen können Sie gerne die entsprechende Klassenleitung oder mich kontaktieren!

    Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen Abend! Bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

     

    03.03.2021  (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Informationen zum Unterricht ab dem 08.03.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Nachfolgend ein paar wichtige Infos zum Unterricht ab dem 08.03.2021.

    a) Unterricht

    Jahrgänge 5 und 6:

    Die Jahrgänge 5 und 6 können ab Montag mit dem Wechselunterricht starten. Die Klassenleitungen werden die Klassen auf zwei Gruppen aufteilen und die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte im Laufe dieser Woche über die Zuteilung informieren. Die Schülerinnen und Schüler sind dann immer abwechselnd in der Schule. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung!

    Jahrgänge 7 und 8:

    Die Jahrgänge 7 und 8 werden weiterhin in der bekannten Form Distanzunterricht haben.

    Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss) 9 und 10:

    Für die Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss),  9 und 10 findet der Unterricht – als Vorbereitung auf die Abschlüsse – weiterhin in Präsenz statt. Zunächst bleibt es beim 9. Jahrgang weiterhin beim Wechselunterricht.

     

    b) Beurlaubung vom Präsenzunterricht (Jahrgänge 5, 6, Flex (Abschluss), 9 und 10

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 8. bis 31. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Bitte schicken Sie den Antrag auf Beurlaubung an folgende Adresse: schulleiter@struenseeschule.de

     

    c) Notbetreuung (5. und 6. Jahrgang)

    Die Schülerinnen und Schüler aus der Notbetreuung nehmen täglich am Unterricht teil.

     

    Bei Fragen können Sie gerne die entsprechende Klassenleitung oder mich kontaktieren!

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag! Genießen Sie den Sonnenschein und bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

    22.02.2021

    15.02.2021

    Den aktuellen „Schnupfen-Plan“ finden Sie hier…

    • Corona-Reaktionsplan (Stand: 27.01.2021)  hier…
    • Hygienekonzept Schulzentrum hier…
    • Hygienekonzept Mensa hier…
    • Hygienekonzept Elterncafé hier…
    • Hygienekonzept Sportunterricht hier…
    • Wegeplan hier…
    • Pausenzeiten der Kohorten hier…
    • Pausenbereiche hier…
    • Krankheitssymptome – Darf mein Kind zur Schule? (Stand 15.02.) hier…
  •  

    30.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungserechtigte!

    Die neue Schulen-Coronaverordnung (gültig ab 31.05.) ist veröffentlicht worden. Sie finden die Verordnung hier…

     

    Zusammenfassung der Veränderung  (Schulen-Corona-Verordnung – s. Maskenpflicht)

    Schüler

    Die Regelungen gelten nur im Freien:

    Neu:  

    Schülerinnen und Schüler sind in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird. Gleiches gilt für die Durchführung von Unterricht außerhalb eines geschlossenen Raumes auf dem Schulgelände.

    Sie sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ausgenommen, soweit sie Sport ausüben oder sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte einhalten. Bei Ausflügen (z.B. während der Vorhabentage) brauchen Sie innerhalb der Kohorte im Freien keine Maske tragen. Allerdings bleiben die an einem außerschulischen Lernort geltenden Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unberührt.

    Sie sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Schulwegen zwischen Bus- und Bahnhaltestelle und der Schule ausgenommen, soweit zu Schülerinnen und Schülern außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

     

    Lehrer  (Unterricht ohne Maske im Innenbereich) 

    Für Lehrkräfte gilt weiterhin im Innenbereich immer Maskenpflicht:

    Ausnahmen:

    Bei der Durchführung von Musikunterricht und Darstellendem Spiel (weitere Infos zum Musikunterricht hier…)
    Für die Durchführung des jeweiligen Unterrichts ganz oder teilweise ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung sind – soweit vorhanden – gesonderte Vorgaben der Schulaufsicht (z. B. zum Musik- und Sportunterricht oder zum Darstellenden Spiel) zu beachten.
     Bei der Förderung der Sprachbildung und -entwicklung in der Grundschule und in den Förderzentren sowie bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung im Sprechen oder Hören ist das Interesse der betreffenden Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise zu gewichten. In Abwägung mit der aktuellen Lage des Infektionsgeschehens können daher unterrichtsspezifische Ausnahmen von der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht vereinfacht zugelassen werden

     

    in Schule tätige Personen (Sekretärin/Hausmeister/Reinigungspersonal)

    Auch für die an Schulen tätigen Personen wird die sog. erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gelockert. Sie sind fortan von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist.

     

     

    28.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Folgende Veränderungen gelten ab dem 31.Mai 2021:

    1. Schulen-Coronaverordnung ab 31. Mai 2021
    Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund weiter sinkender Inzidenzen in Schleswig-Holstein über die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen und für den Schulbetrieb bis zu den Sommerferien beraten. In Umsetzung dieser Beratungen wird die Schulen-Coronaverordnung mit Wirkung ab 31. Mai 2021 geändert:- 
    Neben weiteren Öffnungen in den Fächern Musik, Darstellendes Spiel und Sport wird es Erleichterungen bei der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Außenbereich mit Blick auf die Pausen wie auch in Unterrichtssituationen geben. Sobald die Regelungen im Detail feststehen, erhalten Sie weitere Informationen.

    2. Neues Veranstaltungsstufenkonzept und deren Wirkung im Bereich Schule
    Die Regelungen des ab 31. Mai 2021 geltenden neuen Veranstaltungsstufenkonzepts werden auch für den Schulbereich übernommen.

    Für  die Abschlussveranstaltungen zur Zeugnisübergabe bedeutet das folgendes:

    Entsprechend der Regelungen der Kategorie IV – „Sitzung“ können unter Einhaltung der schulischen Hygienekonzepte in der Schule ab dem 31.05.2021 Abschlussveranstaltungen stattfinden. In Innenräumen ist zu beachten, dass maximal 50 % der normalen Kapazitäten genutzt werden können. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht für die jeweils sprechende Person bei Ansprachen und Vorträgen, soweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Es dürfennur getestete Personen im Sinne von § 2 Absatz 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.

    Die maximale Teilnehmerzahl in der Zeit vom 31.05. bis 13.06. ist 125 Personen innen und 250 Personen außen (unter Beachtung der max. 50%-Belegung). Die maximale Teilnehmerzahl in der Zeit ab dem 14.06. bis zum Ferienbeginn ist 500 Personen innen und 1.000 Personen außen (unter Beachtung der max. 50%-Belegung).

    3. Negativatteste über Selbsttests in Schulen
    Die ab Montag geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich geht vielfach mit dem Nachweis eines max. 24 Stunden alten Negativ-Tests einher. Schülerinnen und Schüler sowie in Schule tätige Personen unterliegen bereits seit 19. April einer zweimal wöchentlichen Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler sowie an Schule Tätige bei
    Durchführung der Testung in Schule eine entsprechende Bescheinigung durch die aufsichtführende Person ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getesteten Personen erhalten auf Wunsch nach negativer Testung einen Negativtest mit Schulstempel sowie die
    Unterschrift der aufsichtführenden Person.

     

    14.05.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Ich hoffe, Sie konnten die unterrichtsfreie Zeit in dieser Woche mit Ihrer Familie gut nutzen. Leider freut sich über das aktuelle Wetter ja hauptsächlich die Natur… Aber die hat den Regen ja auch bitter nötig und verdient…

    Nachfolgend ein paar wichtige Infos aus der Schule:

    Beurlaubung vom Präsenzunterricht (Verlängerung bis 18.06. möglich)

    Für Schülerinnen und Schüler, die aktuell vom Präsenzunterricht beurlaubt sind, besteht die Möglichkeit auf Verlängerung dieser Beurlaubung bis zum Schuljahresende (Erlass  hier…). Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag (bitte per Mail an die Schule).

     

    Ausweitung Corona-Testangebot für Schülerinnen und Schüler

    Wir haben unser Corona-Testangebot  für Schülerinnen und Schüler der Situation vor Ort angepasst und erweitert:

    Am Testtag (Montag/Mittwoch) können Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, bis 9.00 Uhr den Test unter Aufsicht im Raum 316 (Altbau) durchführen oder sie geben dort den Testnachweis (Selbstauskunft/Testnachweis Teststation) ab. Die Schülerinnen und Schüler finden sich bitte direkt nach dem Betreten des Schulgebäudes dort ein.

    Schülerinnen und Schüler, die am Testtag erkrankt sind, können am Dienstag und Donnerstag und Freitag den Test nachholen. Der Test wird zu Beginn der ersten Stunde im Raum 316 (Altbau) unter Aufsicht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler können der Aufsicht auch einen Testnachweis (Selbstauskunft/Testnachweis Teststation) geben.

    Bei einem fehlenden negativen Testnachweis ist der Unterrichtsbesuch leider nicht möglich.

     

    Termine bis zum Schuljahresende – v.a. Tage mit Distanzunterricht

    Alle wichtigen Termine bis zu den Sommerferien finden Sie auf unserer Homepage (hier…).

    An folgenden Tagen findet ein Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt:

    • Dienstag (25.05.2021): An diesem Tag findet zum Thema Digitalisierung ein ganztägiger Fortbildungstag für das Kollegium statt. Ursprünglich war dieser Tag zum Halbjahreswechsel geplant, durfte aufgrund der Schulschließung aber nicht durchgeführt werden.
    • Montag (07.06.2021) und Dienstag (08.06.2021): An diesen beiden Tagen finden voraussichtlich die mündlichen Prüfungen zum ESA und MSA statt. Aufgrund der veränderten Prüfregelung in diesem Jahr können die Prüflinge bis zu fünf mündliche Prüfungen haben. Diese können wir natürlich nicht an einem Tag durchführen. Da die Schülerinnen und Schüler erst in der kommenden Woche die Prüfungsfächer wählen, haben wir aktuell noch keine Info über die Anzahl der Prüfungen. Sollten die Prüfungen an einem Tag durchführbar sein, wird am Dienstag natürlich Unterricht stattfinden.

     

    Neue Schulen-Coronaverordnung und neuer Corona-Reaktionsplan (gültig ab 17.05.2021)

    Ab 17. Mai 2021 gilt die Schulen-CoronaVO in neuer Fassung. Mit dieser Neufassung wird die Systematik zum Schulbetrieb in einer Stufenzuordnung fortgesetzt. Es bleibt bei vier Stufen des Schulbetriebs (§§ 7 bis 7c) in Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz (RKI) in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt. Dabei lässt sich direkt aus der Verordnung bzw. dem Bundesinfektionsschutzgesetz bestimmen, nach welcher der vier Stufen sich der Schulbetrieb in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt richtet. Die vier Stufen sind wie folgt: Stufe I (<50), Stufe II (>50 bis 100), Stufe III (>100 bis 165), Stufe 4 (>165). Diese Änderungen in der Systematik bei den Regelungen zum Schulbetrieb führen einerseits zu mehr Präsenzunterricht insbesondere an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren. Anderseits wird mehr Verlässlichkeit im Sinne der Erkennbarkeit von Abfolgen im Schulbetrieb erzeugt, die sich anhand der Sieben-Tage-Inzidenz grundsätzlich unmittelbar aus der Verordnung bzw. dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Das bedeutet für Sie, Ihr Kollegium und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, dass alle an Schule Beteiligten einen anstehenden Wechsel zwischen Präsenz, Wechselunterricht und Lernen auf Distanz durch einen Blick auf die Webseite des RKI frühzeitig erkennen können. Bei der Zählung ist zu beachten, dass für einen Wechsel in die nächsthöhere Stufe (Überschreitung eines Schwellenwertes) in Tagen gezählt wird, für einen Wechsel in die nächstniedrigere Stufe (Unterschreitung eines Schwellenwertes) in Werktagen gezählt wird. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage und fließen daher im letzteren Falle nicht in die Zählung mit ein. Die Information über einen möglichen Wechsel erhalten Sie durch das Bildungsministerium. Wichtigste Neuerung ist die Überführung der Regelungen des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danach findet nun der Schulbetrieb ab einer Inzidenz von 100 im Kreis bzw. der kreisfreien Stadt an den allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgangsstufen in Form von Wechselunterricht statt. Das Distanzlernen mit den Ausnahmen für Abschlussjahrgänge usw. setzt erst ab einer Inzidenz von 165 ein.

    Die Schulen-Coronaverordnung finden Sie (hier…)
    Den Corona-Reaktionsplan finden Sie (hier…)

     

     

    28.04.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

    Unterricht ab 03.05.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Ab dem 03.05.2021 findet für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb statt, d.h. auch die Jahrgänge 7-9 kommen wieder im Klassenverband in die Schule. Die bekannten Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht gelten weiter. Montags und mittwochs finden die Selbsttests der Schülerinnen und Schüler statt. Den neuen Corona-Reaktionsplan finden Sie hier…

    Liebe Grüße

    Maik Schulte

     

    22.04.2021  

    Unterricht ab 26.04.2021

    Es gilt weiterhin die Stufe III des Corona-Reaktionsplans mit folgenden Regelungen:

    • Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6
    • Wechselunterricht der Jahrgänge 7 bis 9
    • Präsenzunterricht für den 10. Jahrgang

     

     

    21.04.2021 (Die Eltern sind auch über Mail informiert worden.)

     

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Die Corona-Testungen sind diese Woche sehr gut angelaufen und werden täglich mehr zur Routine. Bisher gab es kein positives Testergebnis.

    Der Verwaltungsaufwand im Hintergrund ist allerdings enorm. Wir haben mittlerweile schon drei dicke Ordner mit Dokumentationen prall gefüllt und jeden Tag müssen für ein paar hundert Schülerinnen und Schüler die Testmaterialien neu zusammengestellt werden. Wir haben ja leider keine Einzeltests, sondern Verbundsysteme.

    Für die Dokumentation der Testungen ist es sehr wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Testung in der Schule teilnehmen, trotzdem am jeweiligen Testtag/zur Teststunde eine aktuelle und neue Bescheinigung mitbringen (Bescheinigung aus Apotheke/Testzentrum bzw. Selbstauskunft). Nur so können wir sicherstellen und dokumentieren, dass alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche einen Test durchgeführt haben. Eine Abgabe dieser Bescheinigung außerhalb der regulären Testzeit/des Testtages würde den Arbeitsaufwand zusätzlich enorm erhöhen und wäre auch nicht kontrollierbar.

    Ich danke für Ihr Verständnis.

     

    Die Testungen werden an folgenden Tagen durchgeführt:

    Jahrgang 5, 6 und 10:  immer am Montag und am Mittwoch

    Jahrgang 7,8,9: je nach Wechselunterricht entweder am Montag und Mittwoch oder am Dienstag und Donnerstag.

     

    Liebe Grüße aus der Schule und bleiben Sie gesund!

     

    Maik Schulte

     

     

    14.04.2021   (Die Eltern sind über Mail informiert worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Die neuesten Informationen aus dem Ministerium zum Schulbetrieb nach den Osterferien liegen uns nun vor.

    Nachfolgend möchte ich Sie über folgende Themen informieren:

    1. Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien
    2. Einführung von verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien
    3. Beurlaubung vom Präsenzunterricht
    4. Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen im Ausland

     

    Ein ausführliches Eltern-Anschreiben der Ministerin finden Sie hier…

     

    a) Präsenz- und Wechselunterricht sowie Distanzlernen nach den Osterferien

    Aktuell gilt weiterhin die Stufe III des Corona-Reaktionsplans mit folgenden Regelungen:

    • Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6
    • Wechselunterricht der Jahrgänge 7 bis 9
    • Präsenzunterricht für den 10. Jahrgang

    Veränderungen werden auch in Zukunft immer mittwochs vom Ministerium veröffentlicht.

     

    b) Einführung von verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

    Die Landesregierung hat sich entschieden, den Präsenzunterricht für die Zeit ab dem 19. April 2021 durch die Einführung einer Testpflicht als zusätzlichen Baustein abzusichern und auf diesem Weg den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 sowie die von der Bundesregierung bereits beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes umzusetzen, mit denen eine zweimal wöchentliche Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte verpflichtend vorgesehen ist.

    Die Selbsttests stellen ein weiteres wichtiges Instrument zur Minimierung des Infektionsrisikos an den Schulen dar. Durch die Testung können etwaige Infektionen frühzeitig erkannt werden, was den Gesundheitsschutz aller im Schulgebäude befindlichen Personen deutlich erhöht.

    Es gilt:

    • Für die Zeit ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft. Das gilt neben dem regulären Unterrichtsbetrieb auch für die Teilnahme am Ganztag.
    • Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und in Schule beschäftigte Personen.

    Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule. Die erste Testung findet in der ersten Stunde nach den Osterferien statt.

    Für die Teilnahme an den Tests in Schule ist für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Vorlage einer Einwilligungserklärung (hier…) notwendig. Bitte geben Sie diese unbedingt Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mit zur Schule. Sollten Sie Probleme beim Ausdruck haben (z.B. kein Drucker vorhanden), dann schreiben Sie bitte eine Mail an die Schule (schulleiter@struenseeschule.de)

    Inhalt der Mail:

    „Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass sich mein Kind …. (Name und Klasse) mittels eines PoC-Antigen-Tests selbst testen darf.“

    Wir geben Ihrem Kind dann am ersten Schultag nach den Osterferien eine Kopie der Einwilligungserklärung mit nach Hause.

    Grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Einwilligung zur Durchführung eines Selbsttests bis auf Widerruf fort.

    Mit Ihrem Einverständnis zur Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule verpflichten Sie sich, Ihr Kind für den Fall eines positiven Antigen-Testergebnisses so schnell wie möglich von der Schule abzuholen bzw. abholen zu lassen. Ihr Kind wird nicht den ÖPNV nutzen dürfen.

     

    2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z.B. im Bürgerzentrum, in einer Arztpraxis oder in der Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss am Testtag in der Schule von der Schülerin/dem Schüler vorgelegt werden.

    3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Diese Bestätigung muss von einer sorgeberechtigten Person abgegeben (also ausgefüllt und unterschrieben) werden. Die Selbstauskunft muss am Testtag in der Schule von der Schülerin/dem Schüler vorgelegt werden. Das Formular (qualifizierte Selbstauskunft) finden Sie hier…

     

    Folgen bei Nichtvorlage eines negativen Testergebnisses

    Die Testung erfolgt grundsätzlich freiwillig – das heißt, Ihr Kind wird selbstverständlich nicht zur Testung gezwungen.

    Sollte Ihr Kind jedoch an der Testung in der Schule nicht teilnehmen und auch sonst kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können, wird es nicht am Unterricht teilnehmen dürfen und das Schulgelände verlassen müssen.

    Schülerinnen und Schüler, die auf Grund der Nichtvorlage eines negativen Testergebnisses, nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen dürfen (Betretungsverbot), erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Sie erhalten über IServ regelmäßig die zu bearbeitenden Aufgaben und Arbeitsbögen. Der Unterricht findet allerdings nicht als Videokonferenz statt.

    Die Leistungsbewertung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Basis dessen, was Lehrkräften im Rahmen der realisierbaren Kontakte und an Rückläufen zu Arbeitsaufträgen und Aufgaben an Erkenntnissen möglich ist. Diese Arbeitsaufträge können die Lehrkräfte auch verpflichtend aufgeben. Dabei überprüfen Lehrkräfte, z.B. über regelmäßige Gespräche zu eingereichten Arbeitsergebnissen, den Grad der Eigenständigkeit der Bearbeitung und tragen den Bedingungen, unter denen Arbeitsergebnisse entstanden sind, bei der Bewertung angemessen Rechnung.

     

    c) Beurlaubung vom Präsenzunterricht

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 19. April bis 14. Mai 2021 auf Antrag weiterhin die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. (Erlass hier…)

     

    d) Einhaltung der Quarantäneregeln nach Reisen ins Ausland

    Wenn Sie in den Osterferien die Gelegenheit hatten, gemeinsam eine Urlaubsreise anzutreten, werden Sie das in Ihren Familien hoffentlich sehr genossen haben. Leider haben wir in den vergangenen Monaten aber gelernt, dass die Zeit nach den Ferien immer mit einem erhöhten Infektionsaufkommen einherging. Um den Schulstart nach den Osterferien also möglichst sicher zu gestalten, ist eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht nur dann möglich, wenn die in Schleswig-Holstein geltenden Quarantäneregelungen eingehalten wurden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sofern Sie sich in den Osterferien im Ausland aufgehalten haben, vor dem Schulstart am Montag noch einmal sicherzustellen, dass Sie sich in Ihrer Familie an die aktuell gültigen Quarantäneregeln gehalten haben bzw. die Quarantäne weiterhin einhalten. Die geltenden Regelungen sind zu Ihrer Information diesem Schreiben noch einmal beigefügt (hier…).

     

     

     

     

     

    24.03.2021

    Erklärvideo zum Corona-Selbsttest (hier…) 

     

    18.03.2021 (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Informationen zum Corona-Selbsttestangebot für Schülerinnen und Schüler

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Nachfolgend erhalten Sie (leider sehr viele….)  wichtige Infos zum Corona-Selbsttestangebot für Schülerinnen und Schüler des Landes Schleswig-Holstein.

    Wie bereits in meiner Mail von Dienstag angekündigt, wird es in Schleswig-Holstein ab nächster Woche für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geben, einen kostenlosen Corona-Selbst-Test pro Woche in der Schule durchzuführen. Die Prüflinge können sogar vor jeder Prüfung diesen Test durchführen.  

    Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass das Angebot natürlich für alle Schülerinnen und Schüler  freiwillig ist.

    Wenn Ihre Kinder das Angebot annehmen sollen/wollen, benötigen wir eine Einverständniserklärung von Ihnen. Ich habe heute schon vielen Schülerinnen und Schülern diese Einverständniserklärung persönlich gegeben und werde auch morgen noch einmal durch alle Klassen gehen. Leider habe ich heute nicht alle Klassen erreicht. Dazu gehören auch Schülerinnen und Schüler aus dem 8. und 9. Jahrgang. Diese Schülerinnen und Schüler sind ja leider erst am Montag wieder in der Schule. Sie finden aber im Anhang die Einverständniserklärung (01).

    Wir benötigen die Einverständniserklärungen spätestens einen Tag vor der Selbst-Testung, damit wir uns auf die Testung vorbereiten können. Es ist angedacht, dass für die Prüflinge die Testungen an den Prüfungstagen in der ersten Stunde durchgeführt werden, für alle anderen Schülerinnen und Schüler am nächsten Mittwoch bzw. Donnerstag (s. Wechselunterricht) und in der übernächsten Woche am Dienstag bzw. Mittwoch.

    Wann und wo die Testungen durchgeführt werden können, werden wir den Schülerinnen und Schülern frühzeitig mitteilen. Wir sind zurzeit in der Planung. Das hängt z.B. auch davon ab, wie viele Schülerinnen und Schüler das Angebot nutzen werden.

    Im Anhang finden Sie Infos zu:

    Bei auftretenden Fragen können Sie sich – wie gewohnt – gerne an mich wenden. Schreiben Sie mir einfach eine Mail (schulleiter@struenseeschule.de). Ich werde dann zeitnah antworten.

     

    Viele liebe Grüße und bleiben Sie gesund

    Maik Schulte

     

     

    16.03.2021  (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Den aktuellen Elternrundbrief mit wichtigen Infos zum Schulbetrieb bis zu den Osterferien finden Sie hier…

     

    10.03.2021 (Die Info ist auch als Mail an alle Eltern verschickt worden.)

    Informationen zum Unterricht ab dem 15.03.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Wir haben soeben die Informationen zum Unterricht ab dem 15.03.2021 aus dem Ministerium erhalten. Diese möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

    a) Unterricht

    Jahrgänge 5 und 6:

    Die Jahrgänge 5 und 6 können ab Montag mit dem Präsenzunterricht starten, d.h. alle Kinder sind gleichzeitig in der Schule.

    Jahrgänge 7 und 8:

    Die Jahrgänge 7 und 8 können ab Montag mit dem Wechselunterricht starten. Darüber freuen wir uns sehr!
    Die Klassenleitungen werden die Klassen auf zwei Gruppen aufteilen und die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte im Laufe dieser Woche über die Zuteilung informieren. Die Schülerinnen und Schüler sind dann immer abwechselnd in der Schule. Bitte denken Sie daran, dass die Schülerinnen und Schüler medizinische Masken tragen müssen. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Masken mindestens einmal im Laufe eines Vormittags gewechselt werden müssen.
    Es ist aufgrund der Aufsichtspflicht wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall in der ersten Stunde (s. Vertretungsplan) auch erst zur 2. Stunde in die Schule kommen. Sollte dies nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte.

    Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss) 9 und 10:

    Für die Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss),  9 und 10 findet der Unterricht – als Vorbereitung auf die Abschlüsse – weiterhin in der bekannten Form statt.

     

    b) Beurlaubung vom Präsenzunterricht

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 8. bis 31. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Bitte schicken Sie den Antrag auf Beurlaubung an folgende Adresse: schulleiter@struenseeschule.de

     

    Bei Fragen können Sie gerne die entsprechende Klassenleitung oder mich kontaktieren!

    Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen Abend! Bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

    03.03.2021

    Informationen zum Unterricht ab dem 08.03.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Nachfolgend ein paar wichtige Infos zum Unterricht ab dem 08.03.2021.

    a) Unterricht

    Jahrgänge 5 und 6:

    Die Jahrgänge 5 und 6 können ab Montag mit dem Wechselunterricht starten. Die Klassenleitungen werden die Klassen auf zwei Gruppen aufteilen und die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern/Erziehungsberechtigte im Laufe dieser Woche über die Zuteilung informieren. Die Schülerinnen und Schüler sind dann immer abwechselnd in der Schule. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung!

    Jahrgänge 7 und 8:

    Die Jahrgänge 7 und 8 werden weiterhin in der bekannten Form Distanzunterricht haben.

    Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss) 9 und 10:

    Für die Jahrgänge 8 (Flex-Abschluss),  9 und 10 findet der Unterricht – als Vorbereitung auf die Abschlüsse – weiterhin in Präsenz statt. Zunächst bleibt es beim 9. Jahrgang weiterhin beim Wechselunterricht.

     

    b) Beurlaubung vom Präsenzunterricht (Jahrgänge 5, 6, Flex (Abschluss), 9 und 10

    Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 8. bis 31. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Bitte schicken Sie den Antrag auf Beurlaubung an folgende Adresse: schulleiter@struenseeschule.de

     

    c) Notbetreuung (5. und 6. Jahrgang)

    Die Schülerinnen und Schüler aus der Notbetreuung nehmen täglich am Unterricht teil.

     

    Bei Fragen können Sie gerne die entsprechende Klassenleitung oder mich kontaktieren!

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag! Genießen Sie den Sonnenschein und bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

    22.02.2021

    15.02.2021

    Den aktuellen „Schnupfen-Plan“ finden Sie hier…

    11.02.2021    (Die Info wurde auch als Mail an alle Eltern und Schüler verschickt.)

    Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

    uns haben soeben Infos aus dem Ministerium erreicht. Sie finden das Anschreiben der Ministerin hier…

    Zusammenfassend lässt sich für uns sagen:

    Für die Jahrgänge 5-8 wird es zunächst bis zum 07.03.2021 weiterhin  Distanzunterricht in der gewohnten Form geben.

    Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 bleibt bestehen.

    Für unsere Abschlussklassen 9 und 10 werden die Präsenzangebote fortgesetzt.

    Ganz liebe Grüße aus der Schule und bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

    29.01.2021 

    Corona-Reaktionsplan (Stand 27.01.2021) hier…

    Informationen zu den Abschlussprüfungen ESA und MSA

    1. Die Schüler*innen wählen von den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch zwei schriftliche Prüfungen aus.
    2. In dem dritten Fach können sie stattdessen freiwillig eine mündliche Prüfung ablegen, die aber nur zu einer Notenverbesserung führen darf. Ohne diese mündliche Prüfung bekommen sie hier, wie in allen anderen Fächern, eine normale Jahresnote.
    3. Die sprachpraktische Prüfung in Englisch entfällt.
    4. Die Arbeitszeit für die schriftlichen Abschlussprüfungen wird um 30 Minuten auf 165 Minuten verlängert.
    5. Die MSA-empfohlenen Schüler*innen des 9. Jahrgangs nehmen nicht im Rahmen einer Klassenarbeit an der Prüfung teil. Diese wird nur von den ESA-empfohlenen Schüler*innen geschrieben.
    6. Nach Beratung mit Lehrkräften und Schulleitung können Schüler*innen bis zum 19.03.2021 von der Teilnahme an den Abschlussprüfungen zurücktreten und dann ab sofort in den darunterliegenden Jahrgang wechseln. Die bislang im aktuellen Jahrgang erworbenen Noten werden beim zweiten Durchlauf des Jahrgangs neu erworben.
    7. Wenn die Note einer Abschlussprüfung deutlich schlechter ist als die Durchschnittsnote der vergangenen drei Jahre, kann sie angepasst werden.

     

    11.01.2021   

    Angebot unserer INSEL für alle Eltern/Erziehungsberechtigte und alle Schülerinnen und Schüler

    Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

    Wir, Eure Schulsozialarbeiterinnen sind natürlich weiterhin für Euch da!

    Nehmt gerne über

    – unsere Email Adresse insel@schulzentrum-satrup.de

    – über IServ oder

    – per Telefon-Nr. 04633-959968 (von 9 bis 15:00 Uhr)

    mit uns Kontakt auf.

    Da in der Schule ein Betretungsverbot besteht, bieten wir Spaziergänge zum Austausch/Beratung („walk and talk“) an.

    Viele Grüße

    Kirsten Biegemann und Gabi Kaapke

     

    29.01.2021 

    Corona-Reaktionsplan (Stand 27.01.2021) hier…

    Informationen zu den Abschlussprüfungen ESA und MSA

    1. Die Schüler*innen wählen von den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch zwei schriftliche Prüfungen aus.
    2. In dem dritten Fach können sie stattdessen freiwillig eine mündliche Prüfung ablegen, die aber nur zu einer Notenverbesserung führen darf. Ohne diese mündliche Prüfung bekommen sie hier, wie in allen anderen Fächern, eine normale Jahresnote.
    3. Die sprachpraktische Prüfung in Englisch entfällt.
    4. Die Arbeitszeit für die schriftlichen Abschlussprüfungen wird um 30 Minuten auf 165 Minuten verlängert.
    5. Die MSA-empfohlenen Schüler*innen des 9. Jahrgangs nehmen nicht im Rahmen einer Klassenarbeit an der Prüfung teil. Diese wird nur von den ESA-empfohlenen Schüler*innen geschrieben.
    6. Nach Beratung mit Lehrkräften und Schulleitung können Schüler*innen bis zum 19.03.2021 von der Teilnahme an den Abschlussprüfungen zurücktreten und dann ab sofort in den darunterliegenden Jahrgang wechseln. Die bislang im aktuellen Jahrgang erworbenen Noten werden beim zweiten Durchlauf des Jahrgangs neu erworben.
    7. Wenn die Note einer Abschlussprüfung deutlich schlechter ist als die Durchschnittsnote der vergangenen drei Jahre, kann sie angepasst werden.

     

    15.01.2021

    Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

    seit Mittwoch findet an der Struensee- Gemeinschaftsschule wieder Präsenzunterricht für den 9. und 10. Jahrgang statt. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesen Tagen die Distanz- und Hygienevorgaben vorbildlich umgesetzt.

    Es wäre schön, wenn Sie Ihre Kinder noch einmal daran erinnern, dass sie diese Regeln auch nach Unterrichtsende beherzigen.

    In den Klassenräumen können wir jetzt CO2– Ampeln einsetzen, die uns daran erinnern, wann gelüftet werden muss. Der Distanzunterricht läuft nach anfänglichen Schwierigkeiten gut, sollten Probleme auftauchen, scheuen Sie sich nicht, die Klassenlehrkräfte anzusprechen.

    Auch im Namen des Kollegiums möchte ich mich bei Ihnen für die großartige Unterstützung in dieser schwierigen Zeit bedanken.

     

    Herzliche Grüße

    Sven Müller

    (stellv.  Schulleiter)

     

     

    11.01.2021   

    Angebot unserer INSEL für alle Eltern/Erziehungsberechtigte und alle Schülerinnen und Schüler

    Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

    Wir, Eure Schulsozialarbeiterinnen sind natürlich weiterhin für Euch da!

    Nehmt gerne über

    – unsere Email Adresse insel@schulzentrum-satrup.de

    – über IServ oder

    – per Telefon-Nr. 04633-959968 (von 9 bis 15:00 Uhr)

    mit uns Kontakt auf.

    Da in der Schule ein Betretungsverbot besteht, bieten wir Spaziergänge zum Austausch/Beratung („walk and talk“) an.

    Viele Grüße

    Kirsten Biegemann und Gabi Kaapke

     

    11.01.2021 (Die Infos sind auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler verschickt worden.)

    Kein Präsenzunterricht für Jahrgang 9 und 10 vom 11. bis 15.01.2021

    Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Ich möchte Sie mit dieser Mail darüber informieren, dass zunächst in dieser Woche (11. bis 15.01.2021) an der Struensee Gemeinschaftsschule Satrup kein Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs stattfinden wird. Wir werden weiterhin alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschulen – allerdings mit den veränderten Unterrichtszeiten (s. Mail von Freitag).

    Begründung:

    Angesichts der hohen Infektionszahlen im Kreis (am Wochenende 7 Todesfälle und 93 Neu-Infektionen) und der speziellen Situation bei uns in Satrup in der direkten Nachbarschaft (Ausbruch Corona im Pflegeheim: mindestens 32 infizierte Personen) ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im 9. und 10. Schuljahr in dieser Woche aus meiner Sicht unverantwortlich.

    Die Wiederaufnahme würde bedeuten, dass mehr als 100 Schülerinnen und Schüler wieder mobil werden müssen und auch fast alle Lehrkräfte (mehr als 40) täglich in die Schule kommen müssen. Selbst Lehrkräfte, die „nur“ eine Unterrichtsstunde in Präsenz haben, wären z.T. den gesamten Vormittag in der Schule, weil in den anderen Stunden die Schüler im Distanzunterricht per Videokonferenz beschult werden. Die Unterrichtsstunden gehen nahtlos ineinander über. Neben dem reinen Unterricht brauchen wir bei 8 Klassen im Haus auch immer Lehrkräfte, die kurzfristig für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen, sowie Lehrkräfte, die Aufsichten führen. Zusätzlich zum Unterricht haben wir auch noch Notbereuungsgruppen im Haus. Die Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule nicht unbeaufsichtigt sein, weil wir nicht nur das Tragen der Maske, sondern in der aktuellen Situation auch einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen zu jeder Zeit sicherstellen müssen! Dies erfordert einen unvorstellbar hohen Aufsichtsbedarf. Das Personal haben wir nicht!
    Und wer übernimmt die Aufsicht und Kontrolle vor und nach dem Unterricht, wenn die Schülerinnen und Schüler sich noch nicht oder nicht mehr auf dem Schulgelände befinden…?

    Ein Präsenzunterricht in der Schule steht in meinen Augen im deutlichen Widerspruch zur Kernaussage unseres Ministerpräsidenten Daniel Günther: „Treffen Sie sich mit möglichst niemandem!“

    Ich bin für die Gesundheit aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft während der Unterrichtszeit in der Schule verantwortlich. In der aktuellen Situation kann und werde ich diese Verantwortung nicht übernehmen.

    Der Wunsch am Ende meiner Mails: „Bleiben Sie gesund“ ist für mich keine Floskel, sondern kommt von Herzen. Ich werde meinen Beitrag dazu leisten.

    Die Wiederaufnahme von Präsenzunterricht in einem bestimmten Umfang kommt erst dann in Betracht, wenn sich das Infektionsgeschehen, gestützt auf belastbare Daten, deutlich und nachhaltig verbessert (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVvG). Wir werden Sie frühzeitig informieren.

    Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Verständnis!

    Bleiben Sie gesund!

    Herzliche Grüße

    Maik Schulte

     

     

    08.01.2021 (Die Infos sind auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler verschickt worden.)

    Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Kurz vor dem Wochenende noch einige Infos zum Unterricht ab dem 11.01.2021:

    Schulen-Corona-Verordnung (Stand: 08.01.): hier…

    Unterricht am Montag (11.01.) und Dienstag (12.01.)

    Am Montag und Dienstag läuft der Unterricht zunächst für alle Klassen weiterhin im Distanzunterricht.

    Krankmeldungen:

    Bitte melden Sie erkrankte Schülerinnen und Schüler morgens bis 7.30 Uhr im Sekretariat ab (04633-959941 – Anrufbeantworter) oder per Mail bis 7.30 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage unter „Menschen – Kollegium“. Das ist für uns sehr wichtig, weil wir sonst nicht wissen, ob Ihre Kinder krank sind, dem Distanzunterricht bewusst fernbleiben oder Probleme mit der Technik haben.

    Reduzierung Stundenplan für die Jahrgänge 5-8

    Der aktuelle Stundenplan wird für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Distanzunterricht lernen, sinnvollerweise wie folgt reduziert:

    Jahrgang Wegfall
    5 Klassenrat, ITG, Musik, Sport
    6 Klassenrat, Technik bzw. Textil, Musik, Sport
    7 Klassenrat, Profilkurs (PK), Sport
    8 Klassenrat, Profikkurs (PK), Sport

    Im Fach Kunst können die Schülerinnen und Schüler eine Langzeitaufgabe (Jahrgang 5 und 8) erhalten.

    Durch den Wegfall von Stunden entstehen natürlich im Stundenplan Ihrer Kinder Lücken. Der Stundenplan wird aber bewusst nicht angepasst/verändert, weil wir ja bereits ab Mittwoch den 9. und den 10. Jahrgang in der Schule unterrichten (Infos s.u.). Wir rechnen auch damit, dass kurzfristig noch weitere Klassen/Jahrgänge in der Schule beschult werden. Da im Präsenzunterricht alle Fächer unterrichtet werden, macht es keinen Sinn, jetzt den gesamten Stundenplan zu verändern.

     

    Ausfall von Stunden (Erkrankung der Lehrkraft):

    Über den Vertretungsplan erfahren die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht wie gewohnt, ob bestimmte Stunden am Tag ausfallen (Stunden im Distanzunterricht werden nicht vertreten).

    Die unterrichtsfreie Zeit im Plan können die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zur Nachbereitung von Unterrichtsinhalten oder für die Erledigung der Hausaufgaben nutzen. Oder sie machen eine längere Pause… Das ist ja auch mal schön!

    Durch die Aufnahme des Präsenzunterrichts mussten wir leider die Pausenzeiten noch einmal verändern. Wir haben jetzt zwischen zwei Stunden jeweils 10 Minuten Pause. So haben auch die Lehrkräfte vor Ort in der Schule Zeit, zwischen verschiedenen Unterrichtsphasen (Präsenzunterricht / Distanzunterricht) hin und herzuwechseln.  Damit die Schülerinnen und Schüler vor Ort die Busse erreichen, sind die 7.und 8. Stunde 40 Minuten lang.

     

    Unterrichtszeiten:

    1.Stunde: 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
    2. Stunde: 8.40 Uhr bis 9.25 Uhr
    3. Stunde: 9.35 Uhr bis 10.20 Uhr 
    4. Stunde: 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr
    5. Stunde: 11.25 Uhr bis 12.10 Uhr
    6. Stunde: 12.20 Uhr bis 13.05 Uhr 
    7. Stunde: 13.15 Uhr bis 13.55 Uhr
    8. Stunde: 14.05 Uhr bis 14.45 Uhr

     

    Unterricht ab Mittwoch (13.01.2021)

    Die Jahrgänge 5-8 bleiben erhalten weiterhin bis zum 31.01.(?) Distanzunterricht

    Präsenzunterricht für die Abschlussjahrgänge

    Jahrgangsstufe 10

    Im Jahrgang 10 werden unsere drei Klassen den Präsenzunterricht im Klassenverband ab Mittwoch wieder in der Schule haben.

    Der Unterricht findet in folgenden Fachräumen statt:
    10 a (Biologie), 10b (Textil), 10c (Kunst)

    Hier kann ein Abstand eingehalten werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und während der Unterrichtsstunden.

    Die Schülerinnen und Schüler erhalten – wie auch schon beim ersten Lockdown, feste Plätze.

    Der Sportunterricht fällt weg, sofern er am Rand liegt. Im Vormittag liegende Sportstunden werden sinnvoll durch Fachunterricht gefüllt.

     

    Jahrgangsstufe 9 + Flex

    Wir haben eine Flex-Klasse mit Abschlussschülerinnen und -schülern sowie vier Klassen im 9. Jahrgang.

    Der Unterricht für die Abschlussschülerinnen und -schüler der Flexklasse kann in der Klasse durchgeführt werden. Die Flexklasse wird allerdings im Wechselunterricht unterrichtet: Präsenz für die Abschlussschülerinnen und -schüler wechselt sich mit Online-Konferenzen für die Klassen 8. und 9.1 ab. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden in den nächsten Tagen noch ausführlich über die Klassenleitung informiert.

    Aufgrund der Größe der vier neunten Klassen kann dieser Unterricht nicht im Klassenverband durchgeführt werden (s. Abstandsregel).

    Die Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Jahrgang teilen wir daher klassenweise jeweils in zwei Gruppen ein. Der Unterricht der Gruppen findet an unterschiedlichen Tagen statt.
    Die Neuntklässler haben also ab Mittwoch im Wechsel Unterricht in der Schule (entweder Gruppe 1 oder Gruppe 2). An den übrigen Tagen findet Distanzunterricht statt. Es kommen alle Schülerinnen und Schüler, da wir ja noch nicht wissen, wer zum ESA verpflichtet wird. Die Entscheidung fällt erst zu den Zeugniskonferenzen. Die Schülerinnen und Schüler sitzen auf Abstand. Auch für die Neuntklässler wird es eine festgelegte, dokumentierte Sitzordnung geben.
    Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Aufgaben für den Distanzunterricht in der Schule. Zusätzlich werden die Aufgaben bei IServ unter Aufgaben eingepflegt werden. Es gibt ja immer Schülerinnen und Schüler, die am Präsenztag krank sind.

    Wichtig: Die Schülerinnen und Schüler bekommen auf jedem Fall Hausaufgaben zur selbstständigen Erarbeitung, die sie während der Distanzstunden erledigen müssen. Wechselunterricht heißt ja eben nicht, dass man nur die Hälfte schafft… Durch die kleineren Lerngruppen kann man evtl. im Unterricht schneller vorgehen. Durch die kleineren Gruppen profitieren alle Schüler!

    Der Sportunterricht fällt weg, sofern er am Rand liegt. Im Vormittag liegende Sportstunden werden sinnvoll durch Fachunterricht gefüllt.

    Die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern werden in den nächsten Tagen über die Gruppeneinteilung informiert.

    Die Vorgaben des Ministeriums sind damit erfüllt:

    • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Präsenzunterricht in der Schule unter Beachtung der Hygieneregeln und Einhaltung des Abstandsgebots.
    • Der Präsenzunterricht findet gemäß Stundentafel im Rahmen der vor Ort üblichen Zeitstruktur statt.
    • Die Schülerinnen und Schüler werden gut auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet.
    • Unterrichtsinhalte werden in Präsenz und im direkten Kontakt mit der Lehrkraft erarbeitet.
    • Klassenarbeiten können geschrieben und Leistungsnachweise können erbracht werden

    Ich wünsche Ihnen allen ein schönes und erholsames Wochenende. Bleiben Sie gesund!

    Es grüßt ganz herzlich

    Maik Schulte

     

     

    06.01.2021  (Die Infos sind auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler verschickt worden)

    17.45 Uhr

    Anschreiben von Frau Prien hier…

    Mail von Herrn Schulte:
    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
    Im Anhang finden Sie ein Anschreiben von Frau Prien.

    Zum Unterricht für den 9 . und 10. Jahrgang ab dem 11.01.2021 gibt es noch Klärungsbedarf.
    Es konnte mir von Seiten der Schulaufsicht bisher keine/r die Frage beantworten, ob der Unterricht in 9 und 10 schon bereits ab Montag in z.B. halber Klassenstärke (wegen Abstand) wieder aufgenommen werden kann.

    Ich erwarte morgen eine Rückmeldung aus dem Schulamt.

    Die betroffenen  Schülerinnen und Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte werden dann spätestens am Freitag über den Unterrichtsablauf ab Montag, 11.01. informiert.  Ich danke für Ihr Verständnis.

    Wenn Sie ab Montag eine Notbetreuung  (Jahrgang 5 und 6) in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis Freitag, 08.01. im Sekretariat (04633 – 959941) oder per Mail: schulleiter@struenseeschule.de   Wir benötigen Ihre Anmeldung für die Planung bis 10.00 Uhr. Vielen Dank!

    Liebe Grüße, einen schönen und erholsamen Abend und bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

     

    14.00 Uhr

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen ein frohes und v.a. gesundes Jahr 2021!

    Leider hat sich mein großer Wunsch – Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 11.01. – nicht erfüllt.

    Wir haben bisher leider noch keine Informationen aus dem Ministerium bekommen. Eine Pressekonferenz von Frau Prien ist erst für heute Nachmittag (15.30 Uhr) angesetzt. Erst danach rechne ich mit detaillierten Informationen zum geplanten Präsenzunterricht ab dem 11.01. Sobald die Infos da sind, werde ich Sie informieren. Wir haben noch auch noch ein paar Tage Zeit…

    Vor uns liegen zunächst erst einmal die beiden bereits geplanten Distanzlerntage.

    Distanzunterricht am 7./8.01.2021

    Hier noch einmal die wichtigsten Infos:

    Der Distanzunterricht am 7. und 8. Januar findet nach dem neuen Stundenplan statt. Über diesen neuen Stundenplan werden die Schülerinnen und Schüler heute informiert (über die Klassenleitungen).

    Zu Beginn einer Stunde findet jeweils eine Videokonferenz statt. Ob die Schülerinnen und Schüler am Ende der Stunde noch einmal zu einer Videokonferenz zusammenkommen (z.B. Vergleich von Arbeitsergebnissen), hängt von der jeweiligen Stundenplanung ab.
    Die Videokonferenz soll nicht die ganze Stunde dauern. Das wäre eine Überforderung für die Schülerinnen und Schüler (z.T. mehr als 6 Stunden durchgehend Videokonferenzen). Stattdessen soll die Konferenz zum Einstieg in das Thema, zur gemeinsamen Erarbeitung eines Sachverhalts, zum Klären von Fragen, zur Erläuterung des Arbeitsauftrages, zur Kontrolle der Anwesenheit… genutzt werden. 

    Zwischen jeder Unterrichtsstunde machen wir am 7./8. Januar eine Viertelstunde Pause. In dieser Zeit können die Schülerinnen und Schüler sich die Aufgabe für die Folgestunde anschauen und Materialien runterladen/sichten. Der WPU II-Unterricht für den 9. Jahrgang findet am Donnerstag nicht statt. 

    Stundenzeiten:

    1. Stunde: 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
    2. Stunde: 8.45 Uhr bis 9.30 Uhr
    3. Stunde: 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr 
    4. Stunde: 10.45 Uhr bis 11.30Uhr
    5. Stunde: 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
    6. Stunde: 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr 
    7. Stunde: 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr

     

    Krankmeldungen:

    Bitte melden Sie erkrankte Schülerinnen und Schüler morgens bis 7.30 Uhr im Sekretariat ab (04633-959941 – Anrufbeantworter) oder per Mail bis 7.30 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage unter „Menschen – Kollegium“

     

    Ausfall von Stunden:

    Über den Vertretungsplan erfahren die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt, ob bestimmte Stunden am Tag ausfallen (Stunden werden nicht vertreten). Diese „freie Zeit“ können die Schülerinnen und Schüler dann zur Nachbereitung von Unterrichtsinhalten oder für die Erledigung der Hausaufgaben nutzen.

     

    Soweit erst einmal… Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt!

    Ganz liebe Grüße aus der Schule

    Maik Schulte

     

    06.01.2021  (Die Infos sind auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler verschickt worden)

    17.45 Uhr

    Anschreiben von Frau Prien hier…

     

    Mail von Herrn Schulte:
    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
    Im Anhang finden Sie ein Anschreiben von Frau Prien.

    Zum Unterricht für den 9 . und 10. Jahrgang ab dem 11.01.2021 gibt es noch Klärungsbedarf.
    Es konnte mir von Seiten der Schulaufsicht bisher keine/r die Frage beantworten, ob der Unterricht in 9 und 10 schon bereits ab Montag in z.B. halber Klassenstärke (wegen Abstand) wieder aufgenommen werden kann.

    Ich erwarte morgen eine Rückmeldung aus dem Schulamt.

    Die betroffenen  Schülerinnen und Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte werden dann spätestens am Freitag über den Unterrichtsablauf ab Montag, 11.01. informiert.  Ich danke für Ihr Verständnis.

    Wenn Sie ab Montag eine Notbetreuung  (Jahrgang 5 und 6) in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis Freitag, 08.01. im Sekretariat (04633 – 959941) oder per Mail: schulleiter@struenseeschule.de   Wir benötigen Ihre Anmeldung für die Planung bis 10.00 Uhr. Vielen Dank!

    Liebe Grüße, einen schönen und erholsamen Abend und bleiben Sie gesund!

    Maik Schulte

     

     

    14.00 Uhr

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen ein frohes und v.a. gesundes Jahr 2021!

    Leider hat sich mein großer Wunsch – Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 11.01. – nicht erfüllt.

    Wir haben bisher leider noch keine Informationen aus dem Ministerium bekommen. Eine Pressekonferenz von Frau Prien ist erst für heute Nachmittag (15.30 Uhr) angesetzt. Erst danach rechne ich mit detaillierten Informationen zum geplanten Präsenzunterricht ab dem 11.01. Sobald die Infos da sind, werde ich Sie informieren. Wir haben noch auch noch ein paar Tage Zeit…

    Vor uns liegen zunächst erst einmal die beiden bereits geplanten Distanzlerntage.

    Distanzunterricht am 7./8.01.2021

    Hier noch einmal die wichtigsten Infos:

    Der Distanzunterricht am 7. und 8. Januar findet nach dem neuen Stundenplan statt. Über diesen neuen Stundenplan werden die Schülerinnen und Schüler heute informiert (über die Klassenleitungen).

    Zu Beginn einer Stunde findet jeweils eine Videokonferenz statt. Ob die Schülerinnen und Schüler am Ende der Stunde noch einmal zu einer Videokonferenz zusammenkommen (z.B. Vergleich von Arbeitsergebnissen), hängt von der jeweiligen Stundenplanung ab.
    Die Videokonferenz soll nicht die ganze Stunde dauern. Das wäre eine Überforderung für die Schülerinnen und Schüler (z.T. mehr als 6 Stunden durchgehend Videokonferenzen). Stattdessen soll die Konferenz zum Einstieg in das Thema, zur gemeinsamen Erarbeitung eines Sachverhalts, zum Klären von Fragen, zur Erläuterung des Arbeitsauftrages, zur Kontrolle der Anwesenheit… genutzt werden. 

    Zwischen jeder Unterrichtsstunde machen wir am 7./8. Januar eine Viertelstunde Pause. In dieser Zeit können die Schülerinnen und Schüler sich die Aufgabe für die Folgestunde anschauen und Materialien runterladen/sichten. Der WPU II-Unterricht für den 9. Jahrgang findet am Donnerstag nicht statt. 

    Stundenzeiten:

    1. Stunde: 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
    2. Stunde: 8.45 Uhr bis 9.30 Uhr
    3. Stunde: 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr 
    4. Stunde: 10.45 Uhr bis 11.30Uhr
    5. Stunde: 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
    6. Stunde: 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr 
    7. Stunde: 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr

     

    Krankmeldungen:

    Bitte melden Sie erkrankte Schülerinnen und Schüler morgens bis 7.30 Uhr im Sekretariat ab (04633-959941 – Anrufbeantworter) oder per Mail bis 7.30 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft. Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage unter „Menschen – Kollegium“

     

    Ausfall von Stunden:

    Über den Vertretungsplan erfahren die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt, ob bestimmte Stunden am Tag ausfallen (Stunden werden nicht vertreten). Diese „freie Zeit“ können die Schülerinnen und Schüler dann zur Nachbereitung von Unterrichtsinhalten oder für die Erledigung der Hausaufgaben nutzen.

     

    Soweit erst einmal… Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt!

    Ganz liebe Grüße aus der Schule

    Maik Schulte

     

     

    22.12.2020 (Die Info ist auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten verschickt worden)

    Weihnachts-Elternbrief unserer Bildungsministerin  hier…

     

    18.12.2020  (Die Info ist auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler verschickt worden.)

    Informationen zum Distanzunterricht am 7./8. Januar 2021

    Der Distanzunterricht am 7. und 8. Januar wird nach dem neuen Stundenplan stattfinden.
    Es machen alle Klassen (auch 5-7) wieder digitalen Distanzunterricht, so wie wir den Unterricht auch in dieser Woche ab Mittwoch für alle Klassen durchgeführt haben. Zu Beginn jeder Stunde findet daher weiterhin für alle Klassen eine Videokonferenz statt. Ob die Schülerinnen und Schüler am Ende der Stunde noch einmal zu einer Videokonferenz zusammenkommen, entscheiden die Lehrkräfte individuell – das hängt von der Stundenplanung ab. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler (besonders die Jahrgänge 5-7) ja auch nicht überfordern (s. Punkt a). Zwischen jeder Unterrichtsstunde machen wir am 7./8. Januar 15 Minuten Pause. In dieser Zeit können die Schülerinnen und Schüler sich die Aufgabe für die Folgestunde bei IServ in Ruhe anschauen und ggf. Materialien runterladen/sichten und sich einfach einmal bewegen… Wir erhoffen uns dadurch eine Entstressung des Unterrichtstages.

    Die Stundenzeiten sind dann wie folgt:

     1. Stunde: 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
     2. Stunde: 8.45 Uhr bis 9.30 Uhr
     3. Stunde: 9.45 Uhr bis 10.30 Uhr 
     4. Stunde: 10.45 Uhr bis 11.30Uhr
     5. Stunde: 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
     6. Stunde: 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr 
     7. Stunde: 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr 

    Notbetreuung am 07. und 08. Januar für die Jahrgänge 5 bis 7

    Wir bieten für die Jahrgänge 5 bis 7 am Donnerstag (07.01.) und Freitag (08.01.) wieder eine Notbetreuung im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an. Melden Sie bitte Ihre Kinder bis zum 05.01.2021 (10.00 Uhr) per Mail an: schulleiter@struenseeschule.de

    Unterricht ab dem 11.01.2021

    Wir werden Sie spätestens am Freitag, 08.01., informieren, wie der Unterricht am 11.01.2021 weitergeht. Die Art des Unterrichts (Präsenz, Distanz oder beides parallel) hängt ja maßgeblich vom Infektionsgeschehen ab und lässt sich erst kurzfristig regeln.

     

    13.12.2020   (Die Info ist auch per Mail an alle Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler verschickt worden.)

    Alle Informationen zum Unterricht und zur Notbetreuung in der Woche vom 14. bis 18. 12.2020

    Informationen aus dem Ministerium:

    Schulanschreibe der Schulaufsicht
    Anschreiben der Ministerin: Schulen im Lockdown

     

    1. Grundsätzliches zum Unterricht: 

    • Der Unterricht findet für alle Schülerinnen und Schüler nach dem aktuellen Stundenplan
    • Sollte es zum Stundenausfall beim Distanzunterricht kommen, werden die Schülerinnen und Schüler darüber über die Vertretungsplan-App Untis
    • Es gelten die aktuellen Jahrgangs-Pausenzeiten. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht.
    • Schülerinnen und Schüler, die erkrankt sind, werden entweder morgens bis 7.30 Uhr im Sekretariat persönlich von den Eltern krankgemeldet (04633/959941 – Anrufbeantworter) oder bei der Klassenleitung abgemeldet (per E-Mail – alle Lehrer-E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage).
    • Bitte informieren Sie auch die Klassenleitungen, wenn ein Distanzunterricht aufgrund der technischen Ausstattung (z.B. Internetverbindung) nicht oder nur teilweise für Ihr Kind möglich sein wird. Kein Kind wird dadurch einen Nachteil haben. Die Informationen sind aber für die Auswertung des Distanzunterrichts sehr wichtig. Die Schulwoche vom 14. bis 18. 12. wird hauptsächlich zur Vertiefung und Wiederholung genutzt.
    • Die Klassenleitungen informieren täglich die Eltern, wenn Schülerinnen und Schüler unentschuldigt dem Distanzunterricht ferngeblieben

     

    2. Informationen zum Präsenzunterricht (14. und 15. 12. für die Jahrgänge 5-7)

    • Die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht haben Unterricht nach Plan. Der Unterricht im Klassenverband findet statt, auch wenn nur wenige Schülerinnen und Schüler am Montag und Dienstag in den Klassen anwesend sein sollten.
    • Schülerinnen und Schüler können formlos (eine Mail reicht) bei der Klassenleitung vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden.
    • Bei IServ werden unter „Aufgaben“ für alle Unterrichtsstunden die täglichen Aufgaben/Unterrichtsinhalte für die Schülerinnen und Schüler hinterlegt.
    • Die Befreiung vom Präsenzunterricht bedeutet, dass die Schülerrinnen/Schüler zeitgleich von zuhause an den Aufgaben arbeiten sollen (sie haben keine verlängerten Ferien). Die Lehrkraft ist über Messenger/Mail während dieser Zeit für diese Schülerinnen und Schüler erreichbar (bei Fragen/Problemen).

     

    3. Informationen zum Distanzunterricht (14. und 15.12. für die Jahrgänge 8-10; ab 16.12. für alle Jahrgänge)

    • Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
    • Der Unterricht wird nach aktuellem Stundenplan umgesetzt. Es geht also mit der 1. Unterrichtsstunde um 7.45 Uhr los.
    • Distanzunterricht bedeutet nicht, dass die Schülerinnen und Schüler bzw. die Lehrkräfte den gesamten Unterricht über Videokonferenzen – also digital – machen / machen müssen.
    • Damit die Schülerinnen und Schüler allerdings im Schulrhythmus bleiben (es wird nicht erst um 22.00 Uhr gearbeitet…) und nicht das Gefühl bekommen, schon im Ferienmodus zu sein, beginnt und endet grundsätzlich jede Unterrichtsstunde/jede Doppelstunde mit einer Videokonferenz und endet mit einer Videokonferenz.
    • Während der Videokonferenz findet Unterricht statt bzw. es werden Arbeitsaufgaben erklären. Während der Arbeitsphase (Aufgaben/Arbeitsbögen -werden erarbeitet), kann (muss aber nicht) die Videokonferenz beendet werden. Die Lehrkraft ist über Messenger/Mail während der gesamten Unterrichtsstunde für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler erreichbar (bei Fragen/Problemen).
    • Für die Fächer Sport, Kunst, PK werden Langzeitaufgaben zur Bearbeitung gestellt.
    • Es wird sicherlich verlangt werden, dass Arbeitsergebnisse von den Schülerinnen und Schülern hochgeladen werden (über IServ) werden. Die Aufgaben können dann natürlich auch zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Lehrkräfte werden feste „Abgabefristen“ mit den Schülerinnen und Schülern vereinbaren.
    • Rückmeldung an Eltern (Fernbleiben vom Unterricht): Die Klassenleitungen werden täglich die Eltern darüber informieren, wenn Schülerinnen und Schüler unentschuldigt dem Distanzunterricht ferngeblieben sind. Wir glauben, dass diese Information für die Eltern sehr wichtig ist.

     

    4. Informationen zur Notbetreuung

    Für Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 5-7, die ein Elternteil haben, welches in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist und wenn keine Alternativbetreuung möglich ist, wird ab Mittwoch eine Notbetreuung in festen Gruppen (Kohorten) in der Schule von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr angeboten.

     

    11.12.2020

    (Elternrundmail vom 11.12.2020)

    Hallo liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
    Jetzt ist gerade eine erste Information aus dem Ministerium gekommen (hier…).

    1. Die Klassen 5-7 haben Präsenzunterricht in der Schule, können aber von den Eltern vom Unterricht in der Schule formlos befreit werden. Dann bekommen Ihre Kinder das Unterrichtsmaterial über Iserv. Bitte informieren Sie in diesem Fall die Klassenleitung.
    2. Die Klassen 8-10 haben Distanzunterricht. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. In dieser Zeit bekommen die Schülerinnen und Schüler über IServ Aufgaben und Unterricht über das Videokonferenztool, d.h. im Klartext: Es geht um 7.45 Uhr los.  Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend!

    Da wir nicht wissen, wie die Auslastung der Online-Konferenzen sein wird (ganz Schleswig-Holstein geht in den Distanzunterricht), stehen die Unterrichtsinhalte,  die Aufgabenstellungen und die Arbeitsbögen auch unter dem dem Tool „Aufgaben“ bei Iserv. Die Erarbeitung ist dann auch ohne Teilnahmemöglichkeit an der Online-Konferenz möglich. Die Lehrkräfte sind während des Unterrichts über Iserv (Messenger, E-Mail) erreichbar.

    Ihre Kinder haben heute die Bücher und Arbeitsmaterialien mit nach Hause genommen. Sollten Sie feststellen, dass Bücher/Hefter fehlen, können Sie diese während der Unterrichtszeit in der nächsten Woche in der Schule abholen. Bitte vereinbaren Sie mit der Klassenleitung einen Termin.

    Sobald es weitere Informationen gibt, werde ich Sie informieren.

    Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen 3. Advent! Bleiben Sie gesund!

    Liebe Grüße

    Maik Schulte

     

    30.11.2020

    Die neue Schulen-Coronaverordnung finden Sie hier…

     

    26.11.2020

    Pressemitteilung der Bildungsministerin:

    Distanzlern-Übungstage am 6. und 7. Januar 2021. Präsenzunterricht beginnt am 11. Januar 2021.

    Bildungsministerin Prien hat heute (26. November) die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen an den Schulen in Schleswig-Holstein informiert, nachdem gestern die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die weiteren Schritte in der Pandemiebekämpfung besprochen hat.

    An den Schulen im Land gelten die derzeitigen Regeln zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter. „Unseren Corona-Reaktionsplan und die Hygienepläne werden wir entsprechend der Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aktuellen Beschlüsse überarbeiten. Außerdem werden wir unsere Corona-Regularien für die Schulen jetzt online in einem einheitlichen, gut lesbaren und anwenderfreundlichen Dokument zusammenfassen.“

    Die Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein starten wie geplant am vierten Adventswochenende, also am 19. Dezember 2020 und enden am 6. Januar 2021. „Aber der Schulbeginn im Präsenzunterricht startet für alle Schülerinnen und Schüler am 11. Januar 2021″, erläutert Prien den Start ins neue Jahr.

    „Am 7. und 8. Januar werden wir zwei landesweite Distanzlern-Übungstage abhalten. Das biete einerseits die Chance, nach einem eventuellen Familienbesuch zwischen den Jahren länger zu Hause zu bleiben und eine mögliche Ansteckung auszuschließen. Andererseits wisse man aus Erfahrung, dass das Distanzlernen geübt und Digitalkonzepte weiter entwickelt werden müssten.

    Die Punkte im Einzelnen:

    • Für die Jahrgangsstufen 1-7 findet am 7. und 8. Januar 2021 kein Unterricht statt. Sie bekommen vor den Weihnachtsferien Arbeitsaufträge für eigenverantwortliches Lernen.

    • Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern an diesen beiden Tagen keine Betreuung organisieren können, werden die Schulen eine entsprechende Betreuung innerhalb der Kohorten anbieten. Die Lehrkräfte, die an diesen beiden Tagen keine Betreuungsaufgaben bzw. keine Schülergruppen im Distanzlernübungen unterrichten, werden diese Tage nutzen, um ihre digitalen Konzepte sowie Lehr- und Lernformen außerhalb des Präsenzunterrichts weiter zu entwickeln.

    • Für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 8 finden an diesen beiden Tagen zwei landesweite Distanzlernübungstage statt.

    „Wir greifen damit auch die Wünsche der Eltern und der Lehrerverbände auf und schaffen einen Raum, in dem die Schulen das Lernen auf Distanz mit den Schülerinnen und Schülern einüben können“, erläuterte Karin Prien.

    Nach diesen beiden landesweiten Distanzlernübungstagen werde das Bildungsministerium die Erfahrungen gemeinsam mit Eltern, Lehrerverbänden und Schulleitungen auswerten.

    „Wir sind in den vergangenen Wochen gut gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten in den Schulen gekommen. Großes Engagement, große Disziplin und Gemeinsinn haben Schule geprägt“, betonte Karin Prien.

     

    08.11.2020

    Elternbrief zum Sportunterricht hier…
    Fragen und Antworten zum Sportunterricht hier…
    Hygienekonzept Sportunterricht hier…

    05.11.2020

    Infos zum neuen Corona-Reaktionsplan Stufe 3 (Erlass) finden Sie hier…

     

    01.11.2020

    Nachfolgend ein paar wichtige Infos aus dem Ministerium:

    • aktuelle Schulcorona-Verordnung vom 31.10.2020 hier…
    • aktualisierte FAQ zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen in SH hier…
    • aktualisierte Informationen zur Maskenpflicht hier…
    • Informationen zur Hygiene an Schulen hier…
    • Informationen zum Sportunterricht hier…

     

    27.10.2020

    Der Ministerpräsident hat heute angekündigt, dass aufgrund der derzeit bundesweit steigenden Infektionszahlen ab dem Wochenende in Schleswig-Holstein landesweit ein strengeres Regelwerk zum Infektionsschutz gelten soll. Für Schulen bedeutet das, dass die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse um drei Wochen bis zum 20. November verlängert wird. Zusätzlich wird bei einem Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen auch für Grundschülerinnen und Grundschüler eine entsprechende Pflicht gelten. Das gilt auch in dieser Woche schon, indem die betroffenen Kreise und Städte entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Die strengeren Regelungen sollen zukünftig solange gelten, bis der Inzidenzwert von 50 fünf Tage am Stück unterschritten wurde. Bitte finden Sie eine entsprechende Information unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201027_MP_Corona_Strengeres_Regelwerk.html

     

    22.10.2020

    Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des … beschlossen. Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.
    Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
    Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (Pressemitteilung der Landesregierung)

     

    17.10.2020

    Elternrundbrief (Mail) hier…

    FAQ zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen in SH  – Information der Schulaufsicht hier…

    Informationen zum Thema: Richtig lüften:

    Richtig lüften in der Schule (Infoblatt) hier…

    Empfehlung zur Lufthygiene in Unterrichtsräumen hier…

    Lüften in Schulen (Empfehlungen des Bundesumweltamtes) hier…

     

    01.10.2020

    Eltern- und Schüleranschreiben der Ministerin zum Start der Herbstferien hier…

    Informationen zur zweiwöchigen Maskenpflicht nach den Herbstferien hier…

     

    04.09.2020

    Erläuternde Hinweise zum Schnupfplan hier…

     

    27.08. 2020

    Es gilt eine neue Anweisung im Krankheitsfall „Schnupfen-Plan“ hier…

     

    23.08.2020: landesweite Maskenpflicht in der Schule ab 24.08.2020

    Informationen finden Sie hier…

    Warum Masken sinnvoll sind, hat am Sonntag (23.08.2020) auch die Maus erklärt (ca. die ersten 12 Minuten der Sendung): Hier geht’s zur Maus.

     

    20.08.2020: 2. Elternrundbrief zum Umgang mit Infektionsfällen

    Den 2. Elternrundbrief finden Sie hier…

     

    06.08.2020: 1. Elternrundbrief zum Schuljahresanfang

    Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

    Es geht wieder los…

    Wir Lehrkräfte der Struensee Gemeinschaftsschule freuen uns alle sehr, dass wir nun endlich den Schulbetrieb mit allen Schülerinnen und Schülern wieder starten können. Ziel soll es sein, dass möglichst der gesamte Unterricht als Präsenzunterricht für alle in der Schule stattfinden kann. Wir sind gut vorbereitet und können mit den vorliegenden Konzepten/Regelungen (s.u.) das Schuljahr 20/21 beruhigt starten.

    Ich wünsche uns allen einen reibungslosen Schulstart und Ihren Kindern ein ganz erfolgreiches und tolles Schuljahr 2020/21.

    Es wird allerdings ein Schuljahr im Corona-Regel-Betrieb werden. Auch der Unterricht (v.a. in den Fächern Sport und Musik) wird nicht so stattfinden können, wie Ihre Kinder es gewohnt sind. Auf große Veranstaltungen, wie z.B. unseren Weihnachtsbasar, müssen wir leider in diesem Schuljahr verzichten.

    Auf dem Weg zur Schule, in der Schule und nach der Schule gelten weiterhin die Regeln der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, darunter die Hygieneregeln, die wir seit dem Frühjahr alle einüben: Abstand halten, Hust-Nies-Etikette und häufiges Händewaschen.

    Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn es krank ist oder auch nur leichte Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen), zeigt.

    Die Teilnahme ist erst dann wieder möglich, wenn aufgrund einer ärztlichen Untersuchung der Schulbesuch als unbedenklich eingestuft wird oder mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Bitte informieren Sie immer unverzüglich die Schule.

    Eine Empfehlung (Krankheitssymptome – Darf mein Kind zur Schule?) finden Sie hier…

    Erinnerung: Zum Schulanfang benötigen wir von Ihnen eine Versicherung zum Gesundheitszustand. Diese Versicherung haben Sie zum Schuljahresende als Anlage zum Elternrundbrief bekommen. Sollten Sie das Schreiben verlegt haben, finden Sie es zum Ausdrucken hier…  Geben sie diese Versicherung bitte unterschrieben am ersten Schultag Ihrem Kind mit zur Schule. Vielen Dank!

    Außerdem muss auf Anweisung des Ministeriums von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahrs eine Belehrung unterschrieben und in der Schule abgegeben werden. Die Belehrung (hier…) werden Ihre Kinder am ersten Schultag von der Klassenlehrkraft bekommen. Bitte geben Sie die unterschriebene Belehrung Ihren Kindern am zweiten Schultag wieder mit zur Schule.

    Das Bildungsministerium hat vor einigen Tagen zusätzlich ein Informationsschreiben für Eltern/Erziehungsberechtigte zum Ablauf des Schulbetriebes veröffentlicht. Dieses Anschreiben finden Sie hier…

    Das Schreiben finden Sie im Internet auch in Fremdsprachen (Arabisch, Russisch, Englisch, Türkisch): hier…

    Den Corona-Reaktionsplan-Schule (Stand: 07.08.2020) finden Sie hier…

    Hygienekonzept des Schulzentrums Satrup

    Wir haben gemeinsam mit dem Bernstorff-Gymnasium für das Schulzentrum Satrup ein Hygienekonzept erstellt. Ziel aller Hygienemaßnahmen wird es sein, eine Ausbreitung des Corona-Virus im Schulzentrum zu verhindern.

    Die wichtigsten Punkte des Konzepts in Kürze:

    • Alle achten in der Schule auf die Handhygiene / Hust- und Niesetikette
    • Alle Räume werden während des Unterrichts regelmäßig gelüftet und täglich gründlich gereinigt 
    • Es gilt das Kohortenprinzip: Schülerinnen und Schüler, die im Klassenverband, in Kursen oder im Ganztagsangebot gemeinsam unterrichtet werden, bilden eine Kohorte. Bei uns an der Schule bildet immer ein Jahrgang eine Kohorte. In der Kohorte gelten die Abstandsregeln unter den Schülerinnen und Schülern nicht.
    • Auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden.
      Ausnahme: Innerhalb der Kohorte (während des Unterrichts oder in den Pausen) kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Das Ministerium hat aber auch für diesen Bereich eine dringende Empfehlung (für die ersten zwei Schulwochen) ausgesprochen.
    • Es gibt für die Jahrgänge zur Beschränkung der Personenzahl auf den Pausenhöfen unterschiedliche Pausenzeiten (hier…) mit festgelegten Pausenbereichen (hier…) 
    • Es gibt einen Wegeplan (hier…)

    Das vollständige Hygienekonzept des Schulzentrums finden Sie hier…

    Lernen auf Distanz – Nutzung der dig. Lernplattform IServ

    Wir haben in den zurückliegenden Monaten sehr gute Erfahrungen mit der dig. Lernplattform IServ gemacht und werden diese daher auch im neuen Schuljahr nutzen. Im Falle einer Quarantäneverordnung für einzelne Kohorten oder für die gesamte Schule können wir dann sofort auf den Distanzunterricht umsteigen. Ein entsprechendes Konzept ist von uns erarbeitet worden und wird in den nächsten Wochen auf allen Elternabenden und in den entsprechenden Konferenzen thematisiert werden. Durch die Umstellung auf eine für den Schulträger kostenpflichtige Version stehen uns noch weitere gute Tools zur Verfügung. Allerdings ist es dadurch zu einer Veränderung des Servers gekommen. IServ ist nun unter www.struensee.eu erreichbar. Die E-Mail-Adressen der Nutzer lauten: vorname.nachname@struensee.eu

    Möglicherweise ist IServ für den Neustart in dieser Woche für Ihre Kinder nicht zugängig (Fehlermeldung beim Anmeldevorgang). In der ersten Schulwoche werden Benutzername und Passwort in der Schule ausgeteilt. So kann bei der Anmeldung notfalls direkt geholfen werden.

    Informationen zu IServ finden Sie hier…  Die Einverständniserklärung zur Nutzung von IServ bekommen Ihre Kinder am Montag in der Schule.

    Lehrer-E-Mail-Adressen

    Alle Lehrkräfte sind über eine neu eingerichtete E-Mail erreichbar: vorname.nachname@struensee.eu

    Die E-Mail-Adressen sind bei ISERV abgespeichert und können im E-Mail-Tool direkt aufgerufen werden. Sie sind zusätzlich auf unserer Homepage (Menschen – Lehrkräfte) veröffentlicht.

    Elterncafé

    Das Elterncafé ist zunächst geschlossen. Gemeinsam wird in den nächsten Wochen überlegt, ob und in welcher Form die Wiederaufnahme des Verkaufs organisiert und durchgeführt werden kann.

    Mensa

    Die Mensa ist während des Vormittags geschlossen und öffnet erst zum Mittagessen.
    Das Hygienekonzept der Mensa finden Sie hier…

    OGS

    Es wird ein OGS-Angebot zugeschnitten auf die einzelnen Kohorten geben. Weitere Infos folgen!

    Termine bis zu den Herbstferien (u.a. Elternabende)

    Den aktuellen Quartalsplan mit allen wichtigen Terminen bis zu den Herbstferien finden Sie hier…

    Die Elternabende finden alle im Mensabau statt. Es besteht eine Maskenpflicht.

    Bei Fragen, Sorgen oder Anregungen können Sie mich gerne kontaktieren (schulleiter@struenseeschule.de)

    Es grüßt Sie ganz herzlich

    Maik Schulte, Schulleiter