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Im Rahmen des Jahres der Kulturellen Bildung wurde der „Kulturpass“ ins Leben gerufen. Der Kulturpass soll dazu dienen, erworbene Qualifikationen im Rahmen der Kulturellen Bildung zu dokumentieren, er kann bei ausreichend belegter Teilnahme an Maßnahmen und Angeboten im Bereich der Kultur auch mit einem Zertifikat verbunden werden.
Damit den Schülerinnen und Schülern das Abschlusszertifikat am Ende der Schullaufbahn überreicht werden kann, sollten im Durchschnitt Teilnahmebescheinigungen über mindestens 10 Veranstaltungen pro Schuljahr (dabei mindestens 6 Aktivkurse) vorliegen. Zu den anerkennenswerten Veranstaltungen können auch private Museums-, Theater-, Ausstellungsbesuche etc. zählen. Die Teilnahme an Wettbewerben zählt zu den Aktivkursen. Im Abschlussjahr genügen 7 Veranstaltungen. Die Teilnahme an Theater-AG, Chor, Band, Orchester oder umfangreichen Projekten anderer Art kann stärker gewichtet werden.
Die Zuerkennung des Kulturpass-Zertifikats ist zum Abschluss eines Bildungsganges nach mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren erfolgreicher Sammlung von Teilnahmenachweisen möglich. Das Zertifikat kann auch zuerkannt werden, wenn Schüler/innen über einen kürzeren Zeitraum eine besonders intensive, den Anforderungen insgesamt angemessene Befassung mit Kultureller Bildung nachweisen können.
Das Zertifikat wird vom Schulleiter und der Ministerin für Schule und Berufsbildung unterschrieben.
Die Erfahrungen der letzten Zeit zeigen deutlich, dass Bescheinigungen über zusätzliche Kompetenzen (soziales Engagement, Auslandserfahrungen und auch kulturelles Engagement) von Arbeitgebern bei der Auswahl von Bewerber/innen zunehmende Bedeutung beigemessen werden.
Alle Bescheinigungen werden in einem Ordner gesammelt, den ihr bei Interesse im Sekretariat bestellen könnt.
Vordrucke für den Kulturpass: hier…
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